Migration: Jesuiten-Flüchtlingsdienst verteidigt Kirchenasyl
Viele Fälle wären nicht nötig, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge „mehr sachgerechte Entscheidungen zugunsten von Schutzsuchenden" treffen würde, so der Jesuit. Im Blick auf von der Politik angekündigte höhere Auflagen für Kirchenasyl kündigte Pfuff an, die neuen Regeln notfalls „höchstrichterlich" klären zu lassen. Es sei aus Sicht des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes nicht rechtens, die Frist für die Übernahme von sogenannten Dublin-Asylverfahren von bislang sechs auf 18 Monate zu verlängern.
Verschärfte Regeln seit Anfang August
Die Regeln für das Kirchenasyl waren Anfang August verschärft worden. Die Dublin-Regelung besagt, dass der Staat, in dem ein Flüchtling erstmals den Boden der Europäischen Union betreten hat, für das Asylverfahren zuständig ist. Reist der Asylsuchende weiter, kann er innerhalb einer Frist von sechs Monaten wieder in den Ersteinreisestaat zurückgeschickt werden. Verstreicht die Frist, ist der andere Staat zuständig.
Durch das Kirchenasyl wird diese Frist oft überschritten. Die Kirchen argumentieren, in humanitären Härtefällen könnten Menschen davor bewahrt werden, etwa nach Bulgarien abgeschoben zu werden, wo schwierige Bedingungen für Asylbewerber herrschen
(kna/domradio - bw)
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