Schweiz: Gericht weist indischen Mönch ab
Wie das Portal kath.ch berichtet, suchte der Mönch erfolglos um eine Aufenthaltsbewilligung zwecks Sprachaufenthalt in Basel nach. In seiner Freizeit wollte er demnach als Seelsorger tätig sein. Das Bundesgericht erklärte eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten für unzulässig. Weder vom Schweizer Bundesrecht noch vom Völkerrecht sei das Recht abzuleiten, eine Aus- oder Weiterbildung zu besuchen.
Die Argumentation, dem Mönch wäre keine Umgehungsabsicht unterstellt worden, wenn er nicht katholischer Priester wäre, hält das Gericht für spekulativ. Für die Beschwerde fehlt dem Bundesgericht daher eine hinreichende Begründung.
Rechtsstreit mit Karmeliterkloster zog sich über mehrere Instanzen
Der Rechtsstreit mit dem örtlichen Karmeliterkloster zog sich über mehrere Instanzen. Seit 2007 lebt eine Gruppe von drei bis fünf indischen Mönchen in wechselnder Zusammensetzung in dem Kloster in Basel. Bisher waren nach dessen Angaben insgesamt elf Mönche als Priester und Seelsorger in Basel, aber auch in anderen Pfarreien der Region und als Notfallseelsorger aktiv. Diesen Dienst böten sie unentgeltlich rund um die Uhr an, hieß es. Es sei das erste Mal, dass einem Karmeliter in Basel der Aufenthalt nicht bewilligt wird.
(kna – gs)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.