Suche

Die Bischofskonferenz reagiert auf die immer mehr bekanntwerdenden Missbrauchsfälle. Die Bischofskonferenz reagiert auf die immer mehr bekanntwerdenden Missbrauchsfälle.  

Schweiz: Bischöfe verschärfen Meldepflicht bei Übergriffen

Die Bischofskonferenz hat bei ihrer Vollversammlung in St. Gallen beschlossen, die Anzeigepflicht bei sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld auf Fälle mit erwachsenen Opfern auszuweiten.

Kirchliche Amtsträger in der Schweiz sind nun auch bei erwachsenen Opfern verpflichtet, im Verdachtsfall eines Offizialdelikts den Fall der staatlichen Justiz zu melden. Das teilte die Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz in St. Gallen mit. In Fällen mit minderjährigen Opfern gab es bereits eine solche Meldepflicht. Bei erwachsenen Betroffen wurde jedoch nur dann Anzeige erstattet, wenn das Opfer sich damit einverstanden erklärte, sagte der Basler Bischof Felix Gmür, der in St. Gallen zum neuen Vorsitzenden der Schweizer Bischofskonferenz gewählt wurde.

Einwände von Opfervertretern

 

Die diözesanen Fachgremien zu sexuellen Übergriffen im kirchlichen Kontext forderten diese ausgeweitete Anzeigepflicht schon lange, so Gmür. Opfervertreter hätten hingegen davor gewarnt, dass dies von Missbrauch in der Kirche betroffene Menschen davon abhalten könnte, sich überhaupt zu melden. Den Bischöfen ist jedoch die Vertuschungsgefahr zu groß, wie Bischof Gmür erklärte: „Es hilft den Opfern nicht, wenn die Fälle nicht der Justiz gemeldet werden, und es ist auch eine Gefahr für künftige Opfer.“ Außerdem habe der Staat Möglichkeiten der Untersuchung, die die Kirche nicht habe – er könne etwa eine Hausdurchsuchung anordnen oder auch einen Laptop durchsuchen. Schon vor dieser Verschärfung und Präzisierung der Anzeigepflicht habe man Opfer sexueller Übergriffe und Täter ermutigt, selbst Anzeige zu erstatten.

 

Jacques Nuoffer, Präsident der Westschweizer Opfervertretergruppe Sapec, zeigte sich auf Anfrage des katholischen Nachrichtenportals „kath.ch“ sehr zufrieden mit der Entscheidung der Bischofskonferenz. Sapec habe sich schon seit 2014 für eine Anzeigepflicht auch bei erwachsenen Opfern eingesetzt. Wichtig sei, unterstrich Nuoffer, dass den Opfern verständlich gemacht werde, dass es sich dabei um eine Maßnahme handle, die weitere Missbräuche verhindern soll. Die Justiz sei zudem verantwortlich dafür, dass die Privatsphäre der Opfer gewährleistet bleibe.

Anstieg von gemeldeten Fällen

 

Die Schweizer Bischofskonferenz veröffentlichte in St. Gallen auch ihre jährlichen Zahlen zu Meldungen von sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld. Demnach hat es 2017 mit 65 Meldungen einen markanten Anstieg im Vergleich zu den beiden Vorjahren (jeweils 24) gegeben. Die Bischöfe führen dies unter anderem auf verschiedene Initiativen zurück, bei denen – zum Beispiel im Rahmen einer Bußfeier in Sitten Ende 2016 – Opfer aufgerufen wurden, sich zu melden. Ein weiterer Grund sei auch vermehrte mediale Berichterstattung über sexuelle Übergriffe in Kirchen generell sowie über einen von der Kirche eingerichteten Entschädigungsfonds.

Von den 65 im Jahr 2017 gemeldeten Fällen von sexuellen Übergriffen liegen 56 laut Bischofskonfernez 30 Jahre und länger zurück. Das gilt auch für den Großteil aller exakt 283 Fälle – von sexuell gefärbten Äußerungen, Gesten oder Avancen bis hin zu Taten wie sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung, die den Angaben zufolge im Zeitraum seit 2010 in allen Schweizer Diözesen zusammen gemeldet worden sind. Bei rund zwei Drittel davon sind die Opfer Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gewesen. Täter waren demnach überwiegend Priester, Ordensgeistliche, Diakone oder andere männliche Kirchenangestellte, etwa zehn Prozent waren Ordensfrauen oder Laientheologinnen. Die meisten Fälle fanden vor 1990 statt und sind juristisch verjährt.

(kap - ros)
 

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

06. September 2018, 14:04