Österreich: „Offene Fragen“ bei Kindergarten-Kopftuchverbot
Man unterstütze das Anliegen einer pädagogischen Förderung und Integration aller Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen und „teilt die Sorge, dass die Integration von Mädchen durch das Tragen eines Kopftuches im Kindergarten erschwert sein kann", heißt es einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme des Generalsekretärs der Bischofskonferenz, Peter Schipka. Aus Sicht der Bischöfe ist jedoch offen, ob für das angestrebte Kopftuchverbot überhaupt ein Regelungsbedarf besteht und wenn ja, ob diese Maßnahme als ein Eingriff in die Grundrechte hinlänglich gerechtfertigt ist.
Gesetzliche Regelungen sollten nur dann erlassen werden, wenn Regelungsbedarf bestehe, betont Schipka. Ein solcher sei bisher nicht eindeutig erhoben worden. Das geplante Kopftuchverbot würde einen „Eingriff in die Grund- und Menschenrechte" darstellen, geben die Bischöfe zu bedenken. Konkret sehen sie die Religionsfreiheit, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der betroffenen Kinder und ihrer Eltern sowie das Erziehungsrecht der Eltern gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention beeinträchtigt.
Eingriffe in Grundrechte nur möglich, wenn im Interesse der öffentlichen Sicherheit
Eingriffe in diese Grundrechte seien nur möglich, wenn sie „im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral oder für den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sind", heißt es. Der vorliegende Begutachtungsentwurf enthalte die dafür nötigen Informationen „bedauerlicherweise" nicht. Es müsse zunächst überzeugend dargelegt werden, dass das geplante Verbot „nicht die Integration gerade jener Familien unterbindet, deren Integration das erklärte Ziel der Regierung ist".
In Österreich ist eine Koalition aus der konservativen ÖVP und der rechtsgerichteten FPÖ an der Regierung. Das von der Bundesregierung mit den ÖVP-geführten Bundesländern vereinbarte Kopftuchverbot für Mädchen in Kindergärten ist noch nicht beschlossen. Unklar ist auch, wie Verstöße gegen das Gesetz geahndet würden.
(kap – gs)
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