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Kardinal Marx vor der Presse: Vorstellung der MHG-Studie am 25.9.2018 Kardinal Marx vor der Presse: Vorstellung der MHG-Studie am 25.9.2018 

D: Bayerische Diözesen übergeben Missbrauchsakten an Staatsanwalt

Die katholische Kirche in Bayern lässt von den Staatsanwaltschaften Akten zu Missbrauchsfällen überprüfen. Damit setzen die sieben Diözesen das gemeinsam vereinbarte Vorgehen bei der Auswertung der von der Deutschen Bischofskonferenz beauftragten und im September veröffentlichten Missbrauchsstudie um.

Dazu gab es Gespräche der Diözesen mit den Ermittlungsbehörden, berichtete die deutsche Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag. So übergaben etwa die Erzdiözese Bamberg und die Diözese Würzburg entsprechende Akten von Beschuldigten der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, wie dort ein Sprecher bestätigte. Diese würden nun ausgewertet und auf die jeweils zuständigen Dienststellen verteilt.

Würzburgs Bischof Franz Jung hatte am Mittwochabend angekündigt, dass die Diözese über den in der Studie erfassten Zeitraum 2000 bis 2015 hinaus Akten untersuche und mögliche Fälle ab 1970 ebenfalls der Justiz übergebe. Die Diözese Eichstätt verwies auf eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Demnach wird die Diözese sämtliche Personalaktenvorgänge zur Verfügung stellen, die in die Studie eingeflossen seien. Die Justiz prüfe, ob Verdachtsfälle noch nicht Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen gewesen seien.

Nicht angezeigte Fälle für die Ermittlungsbehörden

Die Erzdiözese München und Freising stellt nach Aussage eines Sprechers derzeit alle Fälle aus der Studie zusammen, die noch nicht angezeigt wurden. Die Ermittlungsbehörde erhalte dann in anonymisierter Form Bögen zu Tätern und Opfern. Fordere die Staatsanwaltschaft die Akten zu einzelnen Fällen an, bekomme sie diese.

Die Diözese Augsburg verwies auf ein Gespräch, das vor wenigen Tagen mit der Generalstaatsanwaltschaft in München geführt worden sei. „In Konsequenz dieses Gespräches werden derzeit alle im Rahmen der MHG-Studie erfassten Missbrauchsfälle zusammengestellt und in nächster Zeit dorthin übermittelt.“ Dies erfolge auch, wenn erkennbar eine strafrechtliche Verjährung eingetreten sei.

Für die Diözese Regensburg erklärte Generalvikar Michael Fuchs auf Anfrage, es habe bereits vor Wochen ein „sehr gutes Gespräch“ mit der Staatsanwaltschaft gegeben. Vom Bistum seien dabei keine Akten verlangt worden, dieses habe aber in „einigen unsicheren Fällen“ von sich aus um eine Prüfung gebeten. Die Zahl bewege sich „im einstelligen Bereich“.

Der Passauer Generalvikar Klaus Metzl sagte, aufgrund eines Anschreibens der Generalstaatsanwaltschaft München seien „alle einschlägigen Personalakten erneut der Staatsanwaltschaft Passau zur Prüfung vorgelegt“ worden. Bereits in der Vergangenheit, im Besonderen seit 2010, habe die Diözese beim „geringsten Verdacht“ offensiv mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet. Derzeit seien keine weiteren Untersuchungen geplant. Sofern die Staatsanwaltschaft jedoch weitere Akten außerhalb des in der Missbrauchsstudie untersuchten Zeitraums einsehen wolle, werde dies „selbstverständlich“ ermöglicht.

(kna - cs)

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14. Dezember 2018, 14:37