Suche

Karfreitag in Jerusalem Karfreitag in Jerusalem 

Österreich: Neue Karfreitags-Regelung beschlossen

Nach starken Protesten hat die österreichische Regierung ihre neue Feiertagsregelung noch einmal verändert.

Kürzlich hatte sie den Karfreitag für alle Arbeitnehmer zu einem halben Feiertag erklärt. Stattdessen soll jetzt jeder Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf einen ganzen zusätzlichen Feiertag erhalten, den er selbst wählen darf. Zwar wird dieser Tag vom Urlaub abgezogen, der Arbeitgeber kann ihn aber nicht ablehnen.

Bisher hatten in Österreich Protestanten und Altkatholiken am Karfreitag frei oder erhielten einen Feiertagszuschlag. Die jetzt beschlossene Lösung ist ein Kompromiss mit den Kirchen. Künftig ist dort der Karfreitag für niemanden mehr ein gesetzlicher Feiertag. Für die Regierung schafft die Neuerung „Klarheit und Rechtssicherheit für alle und Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im Sinne des EuGH-Urteils“. Während Protestanten und Katholiken damit leben können, bezeichnete der Gewerkschaftsbund die Reform als „Verhöhnung der Arbeitnehmer.“

Es sei ihnen wichtig gewesen, ein Einvernehmen mit der evangelischen und der katholischen Kirche herzustellen, begründeten die Regierungsparteien ihre letztlich getroffene Entscheidung und die damit verbundene Abkehr vom ursprünglich angedachten „halben Feiertag“ in der Parlamentsdebatte. Der evangelische Bischof Michael Bünker bezeichnete daher noch am Dienstag die neue Regelung als eine „positive Lösung mit einem Wermutstropfen“. Vor diesem Hintergrund begrüßte dann auch der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, die Lösung als „akzeptabel“.

Die Regelung im Einzelnen

Um die neue Karfreitags-Regelung umzusetzen, müssen unter anderem das Arbeitsruhegesetz und das Feiertagsruhegesetz geändert werden. Wer einen seiner Urlaubstage künftig als „persönlichen Feiertag“ nutzen will, muss dies demnach spätestens drei Monate im Voraus schriftlich bekanntgeben, wobei für die ersten Monate nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen eine Übergangsregelung gilt. Damit soll gewährleistet werden, dass etwa Evangelische und Altkatholiken auch in diesem Jahr an Karfreitagsfeierlichkeiten freinehmen können.

Kommen Arbeitnehmer einem entsprechenden Ersuchen ihres Arbeitgebers nach und arbeiten am „persönlichen Feiertag“ trotzdem, haben sie zusätzlich zur Bezahlung der geleisteten Arbeit Anspruch auf Urlaubsentgelt, was bei einem Acht-Stunden-Tag einem hundertprozentigen Zuschlag entspricht. Gleichzeitig kann der Urlaubstag später konsumiert werden. Das Recht auf einen selbstbestimmten Urlaubstag gilt grundsätzlich auch für Bundesbedienstete. Lehrer sind laut Erläuterungen zum Gesetz davon aber nicht erfasst, da das für sie geltende Dienstrecht auf Schulferien und Schuljahre und nicht auf Urlaubsjahre abstellt. Verbunden mit dem Gesetzespaket ist auch ein Eingriff in geltende Kollektivverträge, um eine diskriminierungsfreie und unionskonforme Lösung sicherzustellen.

(kap – ck)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

28. Februar 2019, 10:58