Österreich: Staat erkennt Ostkirchen-Ordinariat an
Die nun erlangte staatliche Rechtspersönlichkeit bedeutet in der Praxis, dass das „Ordinariat für die Gläubigen der katholischen Ostkirchen in Österreich“ nun gleichsam auf Augenhöhe mit den bereits bestehenden neun Diözesen und dem Militärordinariat „auch in allen Bereichen des bürgerlichen Lebens tätig werden und uneingeschränkt handeln kann“, wie es von Seiten des Ordinariats heißt. Es sei damit „ein ganz wichtiger und entscheidender Schritt in Richtung einer umfassenden autonomen Handlungsmöglichkeit im Bereich des bürgerlichen Rechts und der Verwaltung gesetzt“.
Insgesamt gibt es 22 katholische (unierte) Ostkirchen, viele davon sind auch mit Gläubigen in Österreich vertreten. Diese Kirchen gehören zur katholischen Kirche, haben aber ihre eigenen kirchlichen Traditionen und (byzantinischen bzw. orientalischen) Liturgien.
Seit Oktober 2018 ein eigenes Ordinariat
Seit 1. Oktober 2018 sind alle unierten Ostkirchen in Österreich in einem eigenen Ordinariat zusammengefasst. Das entsprechende Dekret der vatikanischen Ostkirchenkongregation datiert vom 26. Juli 2018. Der jeweilige Erzbischof von Wien - also derzeit Kardinal Christoph Schönborn - steht den unierten Kirchen als Ordinarius vor. Er trägt damit die bischöfliche Letztverantwortung - mit allen Rechten und Pflichten - für Gläubige und Priester dieser Kirchen, die einen Wohnsitz in Österreich haben.
Die Zahl der „unierten“ Gläubigen in Österreich beträgt insgesamt rund 10.000. Zu den in Österreich vertretenen byzantinischen katholischen Ostkirchen gehören die Ukrainische, Rumänische und Melkitische griechisch-katholische Kirche sowie vereinzelt Gläubige der ungarischen und slowakischen griechisch-katholischen Kirche, des griechisch-katholischen Exarchats von Serbien sowie der griechisch-katholischen Eparchie von Mukachevo (Ukraine).
(kap – mg)
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