Suche

...auch die künstliche Ernährung gehört zum Lebensrecht ...auch die künstliche Ernährung gehört zum Lebensrecht 

D: Bischöfe begrüßen Urteil zu künstlicher Ernährung

Es entspreche dem christlichen Menschenbild, dass das menschliche Leben, egal in welcher Verfassung, niemals als Schaden angesehen werden könne. Das erklärte der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, am Mittwoch in Bonn.

Das Gericht hatte am Dienstag Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen einen Arzt abgelehnt, dem Leidensverlängerung durch künstliche Ernährung vorgeworfen wurde. Das menschliche Leben sei ein höchstrangiges Rechtsgut; keinem Dritten stehe ein Urteil über den Wert des Lebens zu, heißt es in dem Urteil des Sechsten Zivilsenats. Die Vorsitzende des Senats, Vera von Pentz, betonte, auch ein mit Leid verbundenes Leben sei kein Schaden.

(kap – ck)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

03. April 2019, 12:25