D: Fast alle Kirchenasyl-Fälle abgelehnt
Im Jahr 2019 gab das Amt bis Ende April in nur zwei von 147 Fällen dem Ersuchen der Kirchengemeinde statt, ein Asylverfahren in Deutschland zu führen, obwohl laut EU-Regelung eigentlich ein anderer europäischer Staat zuständig gewesen wäre. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe mit Bezug auf eine Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion.
Von Januar bis April lehnte das Bamf demnach 145 Anträge von Menschen in Kirchenasyl ab. Somit seien nur 1,4 Prozent aller Fälle als besondere Härtefälle anerkannt worden, in denen das Asylverfahren dann von Deutschland übernommen worden sei. 2018 waren es nach Angaben der Bundesregierung noch fast zwölf Prozent aller Fälle, in denen das Bamf der Kirche bei ihrem Ersuchen auf ein Verfahren eines Flüchtlings in Deutschland folgte.
Früher lag die Anerkennungsquote bei 80 Prozent
Insgesamt lag die Zahl der gemeldeten Fälle von Kirchenasyl laut Bundesregierung in den ersten vier Monaten 2019 bei 250. Im gesamten Jahr 2018 waren es 1.521 Fälle.
Kirchen wählen Geflüchtete mit besonders brisanten Lebenslagen aus und gewähren ihnen in den Gemeinden Schutz. Mit einer eigenen Stellungnahme zu den „Härtefällen“ wendet sich die Kirche dann an das Bamf zur erneuten Übernahmeprüfung. Laut einem Offenen Brief der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ lag die Quote der anerkannten Fälle von Kirchenasyl durch das Bamf 2015 und 2016 sogar noch bei 80 Prozent.
Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke kritisierte die Entscheidungspraxis des Bamf deutlich: „Diese Hartherzigkeit ist unerträglich. Ich fordere das Bamf auf, zu einem verständigen und sorgsamen Verfahren zurückzukehren“, sagte Jelpke den Zeitungen. „Es kann nicht sein, dass humanitäre Grundsätze dem um sich greifenden Abschiebewahn geopfert werden.“
(kna – sk)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.