Schweiz: Kirche zahlt 700.000 Franken an Missbrauchsopfer
Im Jahr 2018 gingen insgesamt 52 Anträge bei der Genugtuungskommission der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) ein. Das hält die Kommission im jetzt erschienenen Jahresbericht der SBK fest.
Die Anfragen nach einer Entschädigung kommen von den verschiedenen Diözesankommissionen, die für die Begleitung von Opfern sexuellen Missbrauchs in der Kirche zuständig sind, sowie von der Westschweizer Kommission für „Anhörung, Vermittlung, Schlichtung und Wiedergutmachung“ (Cecar), die das gleiche Ziel außerhalb der katholischen Diözesanstrukturen verfolgt.
Die meisten Anfragen aus dem Bistum Basel
Im letzten Jahr kamen die meisten Anfragen aus dem Bistum Basel (15), am zweitmeisten aus dem Bistum St. Gallen sowie von der Cecar (je 11). Darauf folgten das Bistum Chur (6), Lausanne-Genf-Freiburg (5), Sitten (3) und Lugano (1).
Von den 52 Anträgen wurden zwei abgelehnt – einer aus dem Bistum Chur und der andere aus dem Bistum Basel. Drei Anträge sind noch nicht entschieden.
Ein Fonds von 1,5 Millionen
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Schwere des Sachverhalts. 22 Schadensfälle erhielten Entschädigungen von 10.000 bis 20.000 Franken; 17 Schadensfälle von 5.000 bis 10.000 Franken und 8 Schadensfälle von bis zu 5.000 Franken. Das berichtet die Genugtuungskommission im Jahresbericht.
Das Geld stammt aus einem Kompensationsfonds, der von der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und Ordensgemeinschaften eingerichtet wurde. Bis heute wurden 1,5 Millionen Franken auf dieses Konto eingezahlt – 900.000 Franken von der SBK, 450.000 von der RKZ und 150.000 von den Ordensgemeinschaften.
Im Jahr 2017 hatte die Genugtuungskommission 435.000 Franken an die Opfer gezahlt.
(cath.ch - sk)
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