Der Vorsitzende der DBK, Kardinal Reinhard Marx Der Vorsitzende der DBK, Kardinal Reinhard Marx 

Transparenzoffensive: Deutsche katholische Kirche legt Finanzen offen

Die deutschen Bischöfe haben sich erstmals umfassend zu verbindlichen und vergleichbaren Standards in ihrer Finanz- und Vermögensverwaltung verpflichtet. Das gab die Deutsche Bischofskonferenz an diesem Mittwoch bekannt.

Nach den neuen, durch die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) verabschiedeten gemeinsamen Richtlinien müssen alle Jahresabschlüsse der Bistümer, Bischöflichen Stühle, Domkapitel und anderer bedeutenderer Rechts- und Vermögensträger veröffentlicht werden. Dabei werden künftig die Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) angewendet. Vereinbart sei auch die Prüfung der Jahresabschlüsse durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Für die Bistümer Rottenburg-Stuttgart und Münster gelten gesonderte, weitgehend vergleichbare Bestimmungen, hieß es in der Mitteilung weiter. 

„Wichtiger Schritt, um eine neue Glaubwürdigkeit zu erreichen“

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, sprach von einem „wichtigen Schritt, um eine neue Glaubwürdigkeit innerhalb und außerhalb der Kirche zu erreichen“. Die Verwendung der Bistumsmittel werde „transparent und nachvollziehbar“ nachgewiesen. Der Kardinal räumte ein, dass nicht alle Bestimmungen des Handelsgesetzbuches für die Arbeit in den Diözesen „passgenau sind“. Dennoch werde die Kirche mit diesen Standards ihrer Verantwortung für die ihr anvertrauten Finanzmittel gerecht.

Für das Bistum Münster sagte Sprecher Stephan Kronenburg der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), die Diözese habe sich für das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) entschieden, das noch über die Bestimmungen des HGB hinausgehe. Die Bilanz sei mit denen der anderen Diözesen vergleichbar. Allerdings sehe das NKF keine externe Prüfung vor, sondern eine Innenrevision, für die sich das Bistum personell entsprechend aufgestellt habe.

Großer Mehraufwand für Diözesen

 

Die Jahresabschlüsse der Bistümer sollen nach den Angaben mindestens die Bilanz und die Ergebnisrechnung umfassen. Ebenso sollen der Anhang und ein Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers veröffentlicht werden. Die HGB-Regeln fänden „in dessen jeweiligen Größenbestimmungen“ Anwendung. Kleinere Bistümer dürfen demnach weniger aufwendig bilanzieren als die großen, finanzstarken Diözesen. Basierend auf den Richtlinien können die jeweiligen Bistümer laut Marx nun ihr Controlling, das Risikomanagement und den zielgenauen Einsatz der Finanzmittel weiterentwickeln. Für viele Diözesen bedeute dies beträchtliche zusätzliche Arbeit.

(kna/pm - cs)

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28. August 2019, 16:49