D: Konfessionellen Grenzen nicht verwischen
Das teilte das Schulministerium am Donnerstag in Düsseldorf mit. Dies seien 172 Schulen mehr als im vergangenen Schuljahr. Damals ging die neue Organisationsform des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts an 184 Schulen an den Start.
Dabei erhalten Schüler beider Konfessionen in einer Gruppe Religionsunterricht, wenn aus Mangel an Teilnehmern ein eigener katholischer oder evangelischer Unterricht nicht zustande kommt. Nach Maßgabe der Kirchen dürfen die konfessionellen Grenzen aber nicht verwischt werden. Ein verpflichtender Wechsel zwischen katholischen und evangelischen Fachlehrern soll gewährleisten, dass die Schüler beide konfessionellen Perspektiven kennenlernen.
Erzbistum Köln beteiligt sich nicht
Auf diese neue Form des Religionsunterrichts hatten sich die drei evangelischen Landeskirchen in NRW im Rheinland, in Westfalen und Lippe und die katholischen Bistümer Aachen, Essen, Münster und Paderborn geeinigt. Das Erzbistum Köln beteiligt sich nicht daran. „Dieses Angebot stärkt die Gemeinsamkeiten der Konfessionen und wird ihren Unterschieden gerecht“, erklärte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP). „Ich freue mich, dass der konfessionell-kooperative Religionsunterricht im ganzen Land so gut angenommen wird.“
Laut Ministerium beteiligen sich überwiegend Grundschulen an dem konfessionell-kooperativen Religionsunterricht; die Zahl steigt von 99 auf 193. Von den Gesamt-/Sekundarschulen erteilen künftig 82 (2018/2019: 46) das Fach, gefolgt von 50 Gymnasien (23), 18 Realschulen (6), 7 Hauptschulen (5), 4 Förderschulen (3) und 2 Gemeinschaftsschulen (2).
(kna - cr)
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