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Österreich: Caritas fordert Abschiebestopp während der Ausbildung

Die Caritas der Erzdiözese Wien fordert einen sofortigen Abschiebestopp für Asylwerber in Ausbildung, der auch dann gelten soll, wenn Betroffene einen negativen Bescheid erhalten. Als Vorbild bringt die Organisation das deutsche Modell ins Spiel. Dort bekommen asylsuchende Lehrlinge eine Duldung für die Gesamtdauer der Lehre.

Nach erfolgreichem Lehrabschluss wird bei anschließender Beschäftigung ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt. „Das gibt ihnen und den Unternehmen Rechtssicherheit“, betonte Generalsekretär Klaus Schwertner am Dienstag auf Facebook. Jungen Asylwerbern die Absolvierung einer Lehre zu ermöglichen, hält Schwertner sowohl menschlich als auch wirtschaftlich für sinnvoll. Das gelte auch dann, wenn Betroffene nicht dauerhaft in Österreich bleiben könnten.

Wunsch nach Ausbildung

Viele Gespräche mit betroffenen Jugendlichen aus Caritas-Einrichtungen hätten ihm gezeigt: „Junge Menschen haben den großen Wunsch, eine Ausbildung machen und lernen zu dürfen.“ Sie hingegen zum Nichtstun zu verdammen, „war und ist an Bösartigkeit kaum zu überbieten, deshalb ist es umso erfreulicher, dass jetzt offenbar ernsthaft überlegt wird, diese Fehlentscheidungen wieder rückgängig zu machen“. Schwertner räumt allerdings ein: Recht müsse Recht bleiben. So sei die Absolvierung einer Lehre nicht gleich Grund, Asyl oder subsidiären Schutz zu erhalten, „weil es dabei auf eine im Herkunftsland bestehende individuelle Bedrohung ankommt“.

Angestoßen hat die Debatte Ex-ÖVP-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, die am Sonntag in einem APA-Interview eine mögliche Neupositionierung der Volkspartei in den Fragen des Zugangs von Asylwerbern zur Lehre und Abschiebungen während der Lehre bei rechtskräftig ablehnendem Asylbescheid in Aussicht gestellt hatte. 

Kirche begrüßt Neubuerteilung

Prinzipiell begrüßt wird die mögliche Neubeurteilung auch kirchlicherseits. Eine solche Neubeurteilung sei geboten, man sollte aber „mit einer sinnvollen Neupositionierung nicht aus wahltaktischen Gründen zuwarten“ bis nach der Wahl, hieß es in einer Stellungnahme des Grazer diözesanen Integrationsbeauftragten Erich Hohl am Montag. Es sei „keine Schande, die eigene Meinung zu ändern, um ein tauglicheres Gesetz zu erstellen“, schließlich sei die von der letzten Bundesregierung eingeschlagene „überharte Linie in diesen Fragen weder menschlich noch volkswirtschaftlich nachvollziehbar gewesen“.

(kap – vm) 

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13. August 2019, 13:13
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