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Schweiz: Kein Freispruch für Flüchtlingshelferin Anni Lanz

Die Basler Flüchtlingshelferin Anni Lanz ist auch in zweiter Instanz zu einer Buße von 800 Franken verurteilt worden. Amnesty International bezeichnete ihre Verurteilung durch das Walliser Kantonsgericht als enttäuschend und nicht nachvollziehbar. Die 73-jährige Menschenrechtsaktivistin war im Dezember 2018 vom Bezirksgericht Brig wegen Förderung der illegalen Einreise bereits schuldig gesprochen worden.

Der Richter verneinte das Vorliegen eines Notstandes. Amnesty International sprach von einer „traurigen Niederlage“ für alle Menschen, die sich für die Rechte von Migranten, Asylsuchenden und Menschen auf der Flucht einsetzten. Lanz habe einzig aus Mitgefühl gehandelt, ihre Verurteilung sei überaus ungerecht und nicht nachvollziehbar, sagte Muriel Trummer, Asylexpertin bei Amnesty International Schweiz. Sie hatte den Prozess vor Ort verfolgt.

Lanz wird in ihrem Kampf für einen Freispruch von mehreren Menschenrechtsorganisationen unterstützt. Diese wollen sie auch bei einem allfälligen Gang ans Bundesgericht begleiten. Annie Lanz sei keine Schlepperin. Sie habe aus reinem Mitgefühl einem Menschen in einer verzweifelten Lage geholfen, hielt Trummer fest. Das Gericht hätte dies anerkennen und Lanz freisprechen können. Das geltende Recht hätte dies durchaus erlaubt. Die Schweizer Asylbehörden seien gehalten, die Dublin-Verordnung weniger hart anzuwenden.

Verwandte in der Schweiz

Die frühere Generalsekretärin hatte am 24. Februar 2018 versucht, einen afghanischen Asylbewerber in die Schweiz zurückzubringen, der nach Italien ausgeschafft worden war. Der Mann hatte der afghanischen Armee angehört und war zu Verwandten in die Schweiz geflüchtet, wo er von der Tötung seiner Frau und seines Kindes in Afghanistan erfuhr.

Danach verschlechterte sich sein psychischer Zustand. Lanz lernte den Afghanen im Ausschaffungsgefängnis in Basel kennen. Ärztliche Berichte hatten eindringlich empfohlen, den jungen, suizidgefährdeten Mann nicht nach Italien zurückzuschicken, sondern ihn in der Nähe seiner Schwester und deren Familie in der Schweiz zu lassen. Dennoch ordneten die Asylbehörden unter Anwendung des Dublin-Abkommens seine Wegweisung nach Italien an. Da er dort nie ein Asylgesuch gestellt hatte, verweigerten die italienischen Behörden laut einem Bericht der Wochenzeitung WOZ seine Aufnahme in ein Asylzentrum.

Unterkühlt am Bahnhof in Italien

In Mailand fand er sich mitten im Winter bei Minustemperaturen ohne Gepäck, warme Kleidung, Papiere und Medikamente auf der Straße. Als Lanz davon erfuhr, entschied sie sich, den Mann in die Schweiz zurückzubringen. Sie fand ihn am Bahnhof Domodossola unterkühlt und in desolatem Zustand vor, weshalb sie laut Amnesty International Schweiz keine andere Lösung sah, als ihn in die Schweiz zurückzubringen.

Beim Grenzübergang in Gondo VS wurden die beiden im Wagen eines weiteren Fluchthelfers von der Polizei angehalten. Der Flüchtling, der weder gültige Reisepapiere noch ein Visum hatte, wurde erneut nach Italien zurückgeschafft.

(kath.ch – vm)

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23. August 2019, 14:11