Kirchenrechtler: „Segnung homosexueller Paare gegen Lehre“
Keine einzige Bischofskonferenz könne einen solchen Schritt wagen. Auch einzelne Bischöfe könnten sich nicht über die Vorgabe aus dem Vatikan hinwegsetzen, selbst wenn sie weitreichende Befugnisse über ihr eigenes Bistum haben. Zu der Diskussion hatte das Bistum Limburg geladen. Graulich arbeitet in der römischen Kurie, äußerte sich jedoch laut eigener Aussage als Priester und Kirchenrechtler.
Zuvor hatten mehrere weitere Wissenschaftler dargelegt, dass homosexuelle Paare und wiederverheiratet Geschiedene in der katholischen Kirche durchaus ein Anrecht auf kirchlichen Segen geltend machen könnten. Der Moraltheologe Franz-Josef Bormann mahnte allerdings auch an, dass es für Homosexuelle und wiederverheiratet Geschiedene nicht die gleichen Lösungen geben könne.
(katholisch.de – sk)
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