D: Deutschpflicht für Imame
Imame hätten „kraft Amtes eine Vorbild und Beraterfunktion“, die für ein friedliches Zusammenleben verschiedener Kulturen und Religionen sowie für die erfolgreiche Integration neu Eingewanderter in Deutschland wichtig sei. Aus diesem Grund müssen sie bereits bei der Einreise nach Deutschland über deutsche Sprachkenntnisse verfügen, so der Entwurf der Beschäftigungs- und Aufenthaltsverordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Die Sprache für ihre religiösen Handlungen dürfen Religionsbedienstete aber selbst wählen, heißt es weiter.
Religionsbedienstete, die „wegen ihrer Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten dürfen, sind vom Erfordernis der Sprachkenntnis befreit“, so der Entwurf laut FAZ.
Hintergrund
80 bis 90 Prozent der in Deutschland beschäftigten Imame in Moscheegemeinden stammen aus dem Ausland. Etwa tausend Betroffene beantragen jährlich einen Aufenthaltstitel als „Religionsbedienstete“.
(faz – isc)
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