Von links nach rechts: Professor Harald Dressing, Kardinal Reinhard Marx und Bischof Stephan Ackermann bei der Vorstellung der Missbrauchsstudie (Archivbild) Von links nach rechts: Professor Harald Dressing, Kardinal Reinhard Marx und Bischof Stephan Ackermann bei der Vorstellung der Missbrauchsstudie (Archivbild) 

D: Bischofskonferenz richtet Betroffenenbeirat ein

Um Missbrauchsopfern künftig besser beizustehen, richten die deutschen Bischöfe einen Betroffenenbeirat ein. Wie die Bischofskonferenz an diesem Mittwoch mitteilte, wurde diese neue Institution „als Konsequenz aus der im September 2018 veröffentlichten Studie ,Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz´ (MHG-Studie)“ gegründet.

Für Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst werde es zukünftig die Möglichkeit geben, ihre Perspektiven und Positionen im Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz einzubringen. Der Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes der Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, sagte zum neuen Betroffenenbeirat: „Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns klar gezeigt, dass die Aufarbeitung und Prävention von sexuellem Missbrauch wirksam nur gemeinsam mit den Betroffenen gelingen kann. Ich bin zuversichtlich, dass der Betroffenenbeirat hierfür eine hilfreiche Einrichtung ist.“

Der Beirat orientiere sich an den Standards entsprechender Gremien des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der Erzdiözese Köln. Er soll die Arbeit der Deutschen Bischofskonferenz in der Auseinandersetzung mit sexuellem Missbrauch begleiten und gemeinsam mit den zuständigen Gremien über Arbeiten in diesem Bereich beraten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Sicht der Betroffenen bei Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch verstärkt einbezogen wird, heißt es in der Medienmitteilung.

Bis zum 7. Februar 2020 können Personen, die von sexuellem Missbrauch im Raum der katholischen Kirche in Deutschland betroffen sind, ihr Interesse an der Mitarbeit mitteilen. Auch Angehörige und gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer seien zur Mitarbeit eingeladen. Die Durchführung des Auswahlprozesses liege in den Händen eines Gremiums, das sich aus unabhängigen Experten der Wissenschaft und der Politik, des Mitarbeiterstabs des UBSKM, Vertreterinnen und Vertretern von Betroffenen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Deutschen Bischofs- und Ordensobernkonferenz zusammensetzt.

(pm – mg)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

18. Dezember 2019, 12:46