Schweizer Bischöfe: Bei Begleitung Suizidaler Umkehrwunsch wecken
Wie der Basler Bischof Felix Gmür im Gespräch mit Radio Vatikan vor zwei Wochen ankündigte, hat nun die Schweizer Bischofskonferenz ihre Handreichung am Montag auf Deutsch veröffentlicht. Die 36-seitige Schrift richtet sich an Priester, Seelsorger und Seelsorgerinnen und wurde nach zweijähriger Vorarbeitung bei der jüngsten Vollversammlung der Bischöfe Anfang Dezember in Lugano präsentiert. In der Schweiz ist der assistierte Suizid legal. Anlass der Orientierungshilfe sei eine „Tendenz hin zur Banalisierung des assistierten Suizids", erklärte Gmür im Interview mit uns. Gerade deshalb sei für Priester und Seelsorger die ethische Herausforderung in diesen anspruchsvollen Situationen besonders groß.
Der heiklen Frage, ob und in welcher Form in dieser Situation auch Sakramente wie Beichte, Krankensalbung oder Eucharistie gespendet werden können, widmen die Schweizer Bischöfe einen eigenen Abschnitt. Grundsätzlich sei die Situation klar: Dass ein Mensch freiwillig den Tod suche, stehe im Widerspruch zu dem das Gute und das Leben spendenden Gott und den Sakramenten, die ebendies ausdrückten. Nach dem Hinweis auf diesen Widerspruch könne der Priester „das Spenden der Sakramente aufschieben oder gar verweigern". Wo der Todeswillige aber zur Einsicht komme, dass er sich mit dieser Handlung von der Liebe Gottes entferne, könnten Sakramente diese Haltungsumkehr sehr wohl stärken.
Vor dem Suizid: Raum verlassen
Unmittelbar vor dem Moment des Suizidaktes selbst müsse ein Seelsorger den Raum physisch verlassen, ordnen die Bischöfe an. Dies sei kein Verlassen der Person, sondern ein „Zeugnis für die Option der Kirche für das Leben", dürfe doch der Seelsorgedienst niemals im Nachhinein als Beistand, Kooperation oder Billigung des assistierten Suizids interpretiert werden. Was dann in der mitunter langen Zeit zwischen der erfolgten Einnahme der tödlichen Substanz und dem Eintreten des Todes die angemessenste Haltung ist, überlassen die Bischöfe der Einschätzung der Seelsorgenden: Beispielsweise könnte der Sterbende - im Wissen um die weiter bestehende Möglichkeit von Reue - erneut aufgesucht werden oder aber auch die Angehörigen seelsorgerisch betreut werden.
Suizidbeihilfe „nicht rechtzufertigen"
Es sei eine falsche Auffassung, assistierten Suizid als Ausdruck der Autonomie einer Person zu sehen, schreiben die Bischöfe unmissverständlich: Diese Tat sei „der Botschaft des Evangeliums radikal entgegengesetzt", gelte es menschliches Leben doch in jedem Fall – „bereits ab der Empfängnis bis zum natürlichen Tode" - zu schützen. „Unter keinen Umständen kann der Ausweg des assistierten Suizids gerechtfertigt werden." Die Tatsache, dass die Schweiz diese Praxis nicht verbietet, ändere nichts an dieser moralischen Anforderung.
Auch sei der Standpunkt der katholischen Kirche zu diesem Thema eindeutig: Wer die Suizidabsicht eines anderen teile und ihm bei der Ausführung behilflich sei, mache sich zum „Mithelfer eines Unrechts, das niemals, auch nicht, wenn darum gebeten worden sein sollte, gerechtfertigt werden kann", zitieren die Bischöfe das Schreiben „Evangelium vitae" von Papst Johannes Paul II.
Perspektiven aufzeigen
Die Erfahrung zeige, dass es durchaus möglich ist, Suizidwilligen neue Perspektiven zu eröffnen und ihren Suizidwunsch verwerfen zu lassen, betonen die Schweizer Bischöfe: Besonders durch wirksame Schmerzbehandlung, adäquate Bekämpfung der Symptome sowie menschliche und liebevolle Pflege. Bei Suizidalen sei oft Einsamkeit, Sinnleere oder Empfindung, eine Last zu sein, anzutreffen. In solchen Momenten brauche eine kranke Person „am meisten Liebe und Solidarität" und dürfe nicht Ablehnung erfahren, „indem man ihr den Suizid anbietet", so die Bischöfe. Die Kirche müsse hier das Vertrauen auf Gott stärken, habe selbst einen „unersetzlichen Platz in der Gemeinschaft" anzubieten und müsse Einsamkeit zu überwinden helfen.
Erst im Herbst hatten der Vatikan, das Großrabbinat von Israel und Spitzen des Islams in einer außergewöhnlichen gemeinsamen Erklärung sowie unabhängig davon auch der Weltärztebund ihre klar ablehnende Haltung gegenüber assistiertem Suizid bekräftigt. „Euthanasie und assistierter Suizid sind von Natur aus und in der Konsequenz aus moralischer wie religiöser Sicht falsch und sollten ausnahmslos verboten werden. Jeglicher Druck auf Todkranke, ihr Leben durch aktives und vorsätzliches Handeln zu beenden, wird kategorisch abgelehnt", hieß es in der interreligiösen Grundsatzerklärung.
(vatican news/kap – gs)
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