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Der Trierer Bischof Stephan Ackermann ist Missbrauchsbeauftragter der deutschen Bischofskonferenz Der Trierer Bischof Stephan Ackermann ist Missbrauchsbeauftragter der deutschen Bischofskonferenz 

D: Kirchliche Maßnahmen könnten konkreter sein

Die am Donnerstag angekündigten Maßnahmen der deutschen Bischöfe zur Missbrauchsaufarbeitung könnten konkreter sein. In diese Richtung äußerte sich der Leiter des Instituts für Prävention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt (IPA) im Interview mit dem Kölner Domradio. „Aus Sicht der Betroffenen hat sich nach meiner Einschätzung nichts geändert“, kommentierte Oliver Vogt nach Abschluss der DBK-Vollversammlung.

DOMRADIO.DE: Wissen Sie, warum es so lange gedauert hat, bis sich die Bischöfe auf Grundsätze für Zahlungen an die Missbrauchsopfer geeinigt haben?

Oliver Vogt (Leiter des Instituts für Prävention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt): Die Frage dieser sogenannten Anerkennungsleistungen und der Befassung damit deckt ein sehr breites Themenfeld ab. Hier geht es um grundsätzliche Fragen. Es gab bereits in der Vergangenheit klare Empfehlungen auch von Seiten der Deutschen Bischofskonferenz, wie in diesen Fällen vorgegangen werden sollte. Aber natürlich ist durch die Vorlage, die im Herbst letzten Jahres aufgekommen ist und die durch diese Arbeitsgruppe erstellt worden ist, ein recht hoher Anspruch an die gesamten Themen in diesem Bereich gestellt worden. Das musste zunächst sortiert und bewertet werden. Jetzt scheint es so zu sein, dass es zumindest eine Festlegung auf diese grundsätzlichen Wege und Richtungen gibt.

DOMRADIO.DE: Diese Grundsätze beinhalten beispielsweise ein weiterhin umfassendes Angebot zu Gesprächen, Information und Begleitung für die Betroffenen. Aber es geht eben auch um die materiellen Leistungen. Das sind alles freiwillige Zahlungen, oder?

Vogt: Das ist richtig, weil es keinen Anspruch auf Entschädigung oder Anerkennungsleistungen gibt. Deswegen wird man weiterhin bei den freiwilligen Leistungen bleiben. Aber mit dem Papier - so verstehe ich das Ergebnis der Beratungen - sagt man sehr klar: „Wir werden diesen Weg gehen und werden diese Leistungen weiterhin an die Betroffenen auszahlen.“

„Das Papier und die Ergebnisse sind sehr allgemein und beinhalten wenig Konkretisierungen.“

DOMRADIO.DE: Es sollen individuell festgelegte Einmalzahlungen an die Opfer erfolgen. Und ein unabhängiges Gremium soll die zentrale Festlegung der Anerkennungszahlen prüfen. Wie sieht denn das dann aus?

Vogt: Das ist eine der Fragen, die leider im Zuge der jetzigen Vollversammlung auch nicht geklärt worden sind. Das Papier und die Ergebnisse sind sehr allgemein und beinhalten wenig Konkretisierungen. Deswegen ist es schwierig zu sagen, wie jetzt die weiteren Schritte sind. Dazu gehören auch die Fragen, die derzeit aus meiner Sicht zumindest nicht zu beantworten sind: Wie wird dieses Gremium zusammengestellt? Wer entscheidet, wer dort mitwirkt? Wie werden die Abläufe sein? Das sind alles Dinge, die zurzeit zumindest noch unklar sind und die nach dem Beschluss in diesen Tagen erst zum Herbst hin konkretisiert werden sollen.

DOMRADIO.DE: Es gibt also eine Einigung ohne konkrete Folgen?

Vogt: Ich nehme an, dass sich jetzt wieder eine wie auch immer zusammengesetzte Arbeitsgruppe mit den Fragen, die jetzt zu klären sind, befassen wird. Warum das nicht in der Zwischenzeit zwischen der ersten und der jetzigen Befassung geschehen ist, kann ich nicht sagen. Diese Arbeitsgruppe muss jetzt die Fragen klären. Sie muss klären, wie die Abläufe sein werden. Sie muss alles das bewerten und es dann zur nächsten Vollversammlung vorlegen, damit dann eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann.

„Zunächst ist man erst einmal in keiner anderen Position als vorgestern.“

DOMRADIO.DE: Was bedeutet diese Einigung der Bischofskonferenz für ein Missbrauchsopfer? In was für einer anderen Position als vorgestern ist man dadurch?

Vogt: Zunächst ist man erst einmal in keiner anderen Position als vorgestern. Und das ist auch das, was die Betroffenen mit der jetzt veröffentlichten Erklärung und den Ergebnissen erneut sehr belasten wird, weil es eben keine konkreten Ergebnisse gibt. Man weiß nicht, wie man die Möglichkeit hat, zukünftig an dem neuen Verfahren teilzunehmen. Es ist nicht klar, ob nochmal ein neuer Antrag gestellt werden muss und wie mit bisher schon entschiedenen Anträgen umgegangen werden soll. Das heißt, aus Sicht der Betroffenen hat sich nach meiner Einschätzung mit dem heutigen Tag nichts geändert.

„Die Grundsätze sind ausreichend und beschreiben einen richtigen Weg.“

DOMRADIO.DE: Die Opferverbände haben schon lange gemahnt, dass endlich eine Regelung getroffen werden muss. Die jetzt getroffenen Grundsätze sind in ihren Augen also nicht ausreichend?

Vogt: Die Grundsätze sind ausreichend und beschreiben einen richtigen Weg. Das Verfahren musste weiterentwickelt werden und es muss zu anderen Abläufen und auch zu anderen Zahlungen kommen. Meine Kritik richtet sich dahin, dass es einfach wieder zu lange dauert und dass diese Grundsätze zwar gut sind, aber viel zu unkonkret. Sie bringen letztendlich wieder nicht die Klarheit, die von allen Seiten erwartet wird, damit dann die Verfahren auch zeitnah, gut und im Sinne der Betroffenen abgewickelt werden können.

DOMRADIO.DE: Dieses Verfahren, diese nochmalige Prüfung der Ansprüche, kann also für die Opfer bedeuten, dass sie alles erneut durchlaufen müssen?

Vogt: Das hoffe ich nicht. Ich hoffe, dass man sich auf ein Verfahren verständigt, in dem zumindest die Personen, die schon einmal ihre Geschichte erzählt haben und ihren Antrag in einer deutschen Diözese oder bei einem Orden gestellt haben, nicht noch einmal das gesamte Verfahren inklusive Schilderung der Tat durchlaufen müssen. Das wird aus meiner Sicht einer der wesentlichen Punkte sein, der bei einem neuen Verfahren zu berücksichtigen ist. Betroffene sollen nicht erneut in die Situation kommen, der Gefahr von Traumatisierungen ausgesetzt zu sein.

Das Interview führte Uta Vorbrodt vom Kölner Domradio.

Hintergrund

Das Institut für Prävention und Aufarbeitung (IPA) von sexualisierter Gewalt hatte  ab dem 15. September 2019 seine Arbeit aufgenommen. Als zentrale Aufgabe des IPA gilt, Instrumente für ein umfassendes Monitoring von Präventions- und Aufarbeitungsprojekten zu entwickeln. Darüber hinaus geht es um Qualitätssicherungsinstrumente für die bereits implementierten Präventionsmaßnahmen der Katholischen Kirche in Deutschland.

Die Einrichtung des IPA ist eine der Konsequenzen aus der sogenannten MHG-Studie, durch die die katholische Kirche in Deutschland Verantwortung für ihr eigenes zukünftiges Handeln übernehmen will. Das IPA arbeitet unter der Federführung des Trierer Bischofs und Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Stephan Ackermann. Der IPA-Leiter Oliver Vogt ist der langjährige Präventions- und Interventionsbeauftragte des Erzbistums Köln.

Zum Abschluss ihrer Frühjahrsvollversammlung hatten die katholischen deutschen Bischöfe am Donnerstag in Mainz neue Regeln für den Umgang mit Missbrauchsopfern vorgestellt. Betroffene sollen demnach ein Schmerzensgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Fall erhalten. Aktuell seien noch Verfahrensfragen zu klären, sagte Bischof Ackermann; zu ersten Auszahlungen könne es voraussichtlich am Jahresende kommen.

(domradio/vatican news - cs/pr)

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06. März 2020, 13:08