Kreuze in der Birkenstein-Pilgerkapelle in Fischbachau/Bayern am Himmelfahrtstag Kreuze in der Birkenstein-Pilgerkapelle in Fischbachau/Bayern am Himmelfahrtstag 

D: Gottesdienste in allen Bistümern und Landeskirchen möglich

Wochenlang gab es Gottesdienste nur per Live-Stream. Als letztes Bistum lässt nun auch Magdeburg wieder öffentliche Gebete in Kirchen zu - obwohl Bischof Gerhard Feige weiterhin Bedenken hat.

Auch die Kirchen mussten ihre Pforten während der Corona-Krise ab Mitte März schließen. Vonseiten der meisten Gläubigen und Kirchenvertreter gab es dafür viel Verständnis. Als es dann im April erste Lockerungen gab, drängten mitunter auch Bischöfe sowie Vertreter anderer Religionen. Bereits Ende April waren Gottesdienste in Sachsen und Thüringen wieder möglich, andere Bundesländer folgten.

Nun können Katholiken ab Montag auch im Bistum Magdeburg wieder Messen gemeinsam mit Priester und anderen Gläubigen feiern. Das Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen war Bestandteil von Leitlinien, auf die sich Bund und Länder am 16. März geeinigt hatten. Bereits an dem Wochenende zuvor hatte es in den meisten Bistümern und Landeskirchen keine Gottesdienste mehr gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings in einer Entscheidung am 11. April eine ständige Überprüfung angemahnt, da das Verbot ein überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit sei. In der aktuellen Corona-Pandemie habe der Schutz vor „Gefahren für Leib und Leben“ aber Vorrang.

Ostern fand nur online statt

Die Kirchen stellten sich schnell auf die neue Situation ein: Gottesdienste und religiöse Feiern wurden und werden immer noch in vielen Gemeinden online gestreamt. In den Gotteshäusern befand sich dann in der Regel nur der Geistliche und die Person, die das Geschehen filmte. Auch bei wichtigen religiösen Festen wie Ostern bei den Christen oder Pessach bei den Juden war das der Fall. Muslimische Gemeinden begingen auf ähnliche Weise den Fastenmonat Ramadan, der an diesem Wochenende zu Ende geht.

Im April forderte die Bundesregierung die Religionsvertreter dann auf, Schutzkonzepte zu entwickeln, wie Gottesdienste unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden können. Sie wurden in wenigen Tagen erarbeitet und mit den Bundesländern abgestimmt. Und so konnte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach einem Bund-Länder-Treffen Ende April Lockerungen auch für Gottesdienste und Andachten verkünden. Die Umsetzung lag dann bei den Ländern.

„Nicht die Kranken und Schwachen dürfen kommen, sondern nur die Starken und Gesunden“

Die Schutzkonzepte variieren im einzelnen, gemeinsam ist ihnen aber, dass sie Mindestabstände vorsehen, zudem müssen die Gläubigen Masken tragen, die Mund und Nase bedecken. Weiter darf nur eine bestimmte Zahl von Menschen die Gotteshäuser betreten. Bei den meisten Kirchenvertretern und Gläubigen war die Freude über die Lockerungen groß, einige Bischöfe äußerten sich aber verhalten. Ihnen gingen die Lockerungen zu schnell vonstatten.

Einer von ihnen war der Magdeburger Bischof Gerhard Feige. In einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur sagte er, unter den gegebenen Bedingungen seien die erlaubten Gottesdienste ausgrenzend. „Nur eine geringe Zahl von Gläubigen wird nach bestimmten Kriterien zugelassen. Nicht die Kranken und Schwachen dürfen kommen, sondern nur die Starken und Gesunden“, so Feige.

Nun gibt Bischof Feige grünes Licht

Nun gab er grünes Licht: Obwohl seine Bedenken noch immer nicht wirklich ausgeräumt seien, könne er den Wunsch von Gläubigen nach zugänglichen Eucharistiefeiern und tatsächlich erfahrbarer gottesdienstlicher Gemeinschaft verstehen, schreibt er nun in einem am Wochenende veröffentlichten Brief an die Katholiken seines Bistums. Vor diesem Hintergrund halte er es für verantwortbar, die Feier von Gottesdiensten vor Ort unter bestimmten Bedingungen wieder zu ermöglichen.

Er forderte dazu auf, „in jedem Fall“ die verbindlichen Mindeststandards einzuhalten. Außerdem müssten die unterschiedlichen Verhältnisse der Gemeinden und Gebäude berücksichtigt werden. Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter müssten sich abstimmen. Es liege ihm zudem weiterhin daran, dass diejenigen, die zur Risikogruppe gehörten, sich nicht zu Handlungen drängen ließen, die ihre Gesundheit gefährdeten.

(kna – sk)
 

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

23. Mai 2020, 10:00