Suche

Cookie Policy
The portal Vatican News uses technical or similar cookies to make navigation easier and guarantee the use of the services. Furthermore, technical and analysis cookies from third parties may be used. If you want to know more click here. By closing this banner you consent to the use of cookies.
I AGREE
Rondo (Allegretto)
Programme Podcast
Kreise Gütersloh und Warendorf wieder im Lockdown Kreise Gütersloh und Warendorf wieder im Lockdown 

D: Gottesdienste in Gütersloh sind noch erlaubt

Gottesdienste in den Kreisen Gütersloh und Warendorf im Bistum Münster sind nicht vom Lockdown betroffen und werden in den Verfügungen auch nicht erwähnt. „Das heißt, sie können grundsätzlich weiter gefeiert werden“, präzisiert der Münsteraner Generalvikar Klaus Winterkamp in einer Stellungnahme. Mit Bedauern nehme er zur Kenntnis, dass neben dem Kreis Gütersloh auch der Kreis Warendorf vom teilweisen Lockdown betroffen sei.

Gütersloh und Warendorf gelten als „Corona-Hotspots“. Nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies haben die Behörden neue Corona-Maßnahmen für den Kreis Gütersloh und den Nachbarkreis Warendorf verhängt. In Warendorf gebe es genau wie im Kreis Gütersloh Kontaktbeschränkungen.

Winterkamp bitte deshalb „dringend, die dafür im Bistum geltenden Rahmenbedingungen zu beachten, besonders die Hygiene- und Abstandsvorschriften“. Auch habe er Verständnis dafür, „die politischen Implikationen zu beachten, wenn freiwillig auf die Feier von Gottesdiensten verzichtet würde“. Auch andere Bereiche des öffentlichen Lebens seien von den Einschränkungen nicht betroffen: „Gastronomiebetriebe dürfen ebenso weiter geöffnet bleiben wie weiterhin die Einkaufsmöglichkeiten bestehen und auch vieles andere mehr“, schreibt der Generalvikar. „Das bitte ich bezüglich der Feier von Gottesdiensten dringend zu beachten.“

Was die schulischen Einrichtungen betrifft, schreibt Winterkamp: „Die Schulen und Kitas im Kreis Warendorf sind ab Donnerstag ebenfalls geschlossen.“ NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hatte zuvor bei einer Pressekonferenz gesagt, die geplanten Maßnahmen im Kreis Warendorf sollten „nicht flächendeckend“ sein, sondern für Orte gelten, die an den Kreis Gütersloh grenzen. Die Maßnahmen sollen von diesem Mittwoch an zunächst bis zum 30. Juni gelten - allen voran auch wieder ein Kontaktverbot.

(pm - mg)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

24. Juni 2020, 13:39
<Zurück
März 2025
MoDiMiDoFrSaSo
     12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
31      
Vor>
April 2025
MoDiMiDoFrSaSo
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930