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Die Benediktinerin hatte sich 2018 bereits gegen die Abschiebung einer Eritreerin nach Italien gewandt (Symbolbild) Die Benediktinerin hatte sich 2018 bereits gegen die Abschiebung einer Eritreerin nach Italien gewandt (Symbolbild) 

Kirchenasyl: Solidarität mit Benediktinerinnen-Äbtissin

Das Thema Kirchenasyl bewegt weiter die Öffentlichkeit. Mehr als 200 Menschen haben sich nach Angaben der Veranstalter am Montagabend bei einer Mahnwache im deutschen Bamberg mit der Benediktinerin Mechthild Thürmer solidarisiert. Gegen die Äbtissin aus dem oberfränkischen Kirchschletten sind mehrere Verfahren wegen der Gewährung von Kirchenasyl anhängig.

Kundgebungen für Thürmer finden in Bamberg bereits seit dreieinhalb Jahren an Montagen statt, diesmal jedoch mit erhöhter Beteiligung. Die Ordensfrau selbst war bei der Mahnwache nicht dabei, bedankte sich auf Facebook jedoch für die Solidarität. Flüchtlinge im Kirchenasyl hätten unsagbares Leid erfahren, seien traumatisiert, ohne jegliche Perspektive. „Ihr erlebtes Unrecht schreit zum Himmel. Diesen Schrei habe ich versucht zu hören und ein wenig Abhilfe zu schaffen, Hoffnung zu geben“, so Mutter Mechthild.

„Ihr erlebtes Unrecht schreit zum Himmel

“

Ursprünglich sollte sich die Benediktinerin am Freitag wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt vor dem Bamberger Amtsgericht verantworten, nachdem sie einen entsprechenden Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 2.500 Euro abgelehnt hatte. Der Termin wurde jedoch abgesagt, da möglicherweise ein weiteres Verfahren gegen die Ordensfrau anhängig sei, begründete ein Gerichtssprecher. Dies wolle der vorsitzende Richter abwarten.

Bisher galt „geringe Schuld“

In dem ursprünglichen Fall geht es um ein Kirchenasyl, bei dem im Herbst 2018 eine Eritreerin in dem Konvent aufgenommen wurde, weil sie nach Italien abgeschoben werden sollte. Außerdem gibt es der Ordensfrau zufolge neue Ermittlungen wegen eines anderen Kirchenasyls, das sie Anfang des Jahres gewährt hatte.



Kommt eine Grundsatzentscheidung?

Beobachter messen dem Prozess eine allgemeine Bedeutung bei. Seit Jahren warten Rechtsanwälte und kirchliche Unterstützer von Kirchenasyl-Gewährenden auf eine Grundsatzentscheidung der Justiz zur Strafbarkeit dieser Praxis. Bisher haben die bayerischen Staatsanwaltschaften in den allermeisten Fällen die Verfahren „wegen geringer Schuld“ sanktionslos eingestellt. Zuletzt erlegten sie den Beschuldigten wiederholt Geldzahlungen auf, die diese akzeptierten.

(kap – pr)
 

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28. Juli 2020, 13:47