Sterbehilfe: Die Debatte in Deutschland geht weiter Sterbehilfe: Die Debatte in Deutschland geht weiter 

D: Offenbar keine rasche Neuregelung zum assistierten Suizid

Das deutsche Bundesgesundheitsministerium plant nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe offenbar keine rasche Neuregelung zum assistieren Suizid. In einer am Dienstag in Berlin veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion ist zudem nur von einer „eventuellen Neuregelung“ die Rede. Dazu habe das Ministerium um externe Expertisen gebeten.

„Die Entwicklung eines legislativen Schutzkonzeptes bedarf einer sorgfältigen Prüfung aller vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Anforderungen“, heißt es in der Antwort.„Hierfür werden vertiefte Diskussionen im Parlament und auch innerhalb der Bundesregierung notwendig sein.“ Nach Angaben des Ministeriums liegen bislang 52 Stellungnahmen verschiedener Verbände, Institutionen und von Vertretern der Wissenschaft für eine mögliche Neuregelung vor. Davon seien 30 unaufgefordert zugesandt worden. Die Sichtung der Stellungnahmen dauere noch an.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar den Paragrafen 217 Strafgesetzbuch für nichtig erklärt und damit das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Karlsruhe betonte, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Darin sei die Freiheit eingeschlossen, auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Das Urteil traf bei der katholischen und Teilen der evangelischen Kirche sowie manchen Vertretern der Ärzteschaft auf heftige Kritik. Zugleich erklärte das Gericht ausdrücklich, dass es dem Gesetzgeber möglich sei, eine neue rechtliche Regelung zu beschließen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erbat daraufhin von Kirchen, Medizinern, Juristen und Sozialorganisationen Vorschläge für eine Gesetzesreform.

(kna-skr)
 

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12. August 2020, 11:08