Matthias Kopp (r.) ist Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz Matthias Kopp (r.) ist Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz 

D: Kirchen uneins über Suizid

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz widerspricht der Position des evangelischen Landesbischofs Ralf Meister zu Beihilfe zum Suizid in kirchlichen Einrichtungen.

„Der Gedanke, die dem Menschen von Gott geschenkte Autonomie umfasse auch ein fundamentales Recht, sich selbst zu töten, ist problematisch“, sagte Konferenz-Sprecher Matthias Kopp am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur in Bonn.

Zum Nachhören

Die katholische Kirche sei weiterhin besorgt über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende Februar zur Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe, wie es die gemeinsame Stellungnahme des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz damals zum Ausdruck gebracht habe. Darin hätten beide Kirchen eine Ablehnung der Suizidbeihilfe bestätigt.

Gesprächsbedarf unter den Christen

Kopp erklärte weiter: „Zudem besteht in der Praxis die große Gefahr, dass der assistierte Suizid zu einer normalen Option am Ende des Lebens wird. An erster Stelle muss das Bemühen stehen, Menschen in den besonders vulnerablen Situationen am Lebensende Fürsorge, Begleitung, Trost und Linderung anzubieten.“ Der weitere Ausbau der hospizlichen und palliativen Versorgung sei entscheidend.

Zugleich betonte der Sprecher, an der aktuellen Debatte werde deutlich, dass es in diesen Fragen Gesprächsbedarf „in der Gesellschaft, unter den Christen und auch im ökumenischen Miteinander“ gebe.

Verfassungsgericht spricht von Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Der Hannoveraner Landesbischof Meister hatte für ein Recht auf Selbsttötung plädiert. Wenn das Leben von Gott geschenkt sei, dürfe der Mensch „auch über die Art und Weise und den Zeitpunkt des Lebensendes selbstbestimmt nachdenken“, sagte Meister in der „Zeit“-Beilage „Christ und Welt"“.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Paragrafen 217 Strafgesetzbuch für nichtig erklärt und damit das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Die Richter betonten, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Darin sei die Freiheit eingeschlossen, auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen

(kna – sk)
 

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28. August 2020, 10:13