D: EKD fordert Rücknahme der Verschärfung beim Kirchenasyl
Bedford-Strohm verwies auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni, demzufolge nicht als „flüchtig" gilt, wer in einer Kirche Schutz vor Abschiebung sucht. Dennoch habe das Bundesamt die Praxis nicht geändert. Viele Gemeinden meldeten, dass Kirchenasyl kaum mehr möglich sei und Helfer an ihre Grenzen stießen, so der bayerische Landesbischof.
Das Bundesamt erklärte laut der Zeitung, derzeit prüfe man, welcher Handlungsbedarf sich aus dem Leipziger Urteil für den Bund ergeben. Die weitaus meisten Kirchenasyle in Deutschland zielen darauf ab, dass das Verfahren in der Bundesrepublik durchgeführt wird, also eine Abschiebung in andere EU-Staaten wie Italien oder Griechenland abgewendet wird. Daher dauerten sie bislang höchstens ein halbes Jahr.
Abweichung der Vereinbarung von 2015
2018 entschied die deutsche Innenministerkonferenz, die sogenannte Überstellungsfrist bis auf 18 Monate auszudehnen. Flüchtlinge im Kirchenasyl waren demnach als „flüchtig" zu betrachten. Mit dieser Linie wichen die Minister von einer mit den Kirchen 2015 getroffenen Vereinbarung ab.
Die Zahl der Kirchenasyle ist zuletzt gesunken. Zum 11. August meldete die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirchenasyl 354 Fälle. Betroffen waren demnach 543 Personen, davon 117 Kinder. Zugleich führen immer weniger Fälle zu einem regelrechten Asylverfahren: 2019 wurde laut „Spiegel" für 14 der damals 464 im Kirchenasyl befindlichen Personen ein Asylverfahren aufgenommen.
(kna – sst)
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