Schweiz: 36 Missbrauchsopfer wenden sich an Westschweizer Kommission
Der Gesamtbetrag der Entschädigungen beläuft sich auf 410.000 Franken (etwa 380.000 Euro), das entspricht einem Durchschnitt von 15.800 Franken (etwa 14.400 Euro), heißt es in einer Meldung der Schweizer Nachrichtenagentur keystone-sda. Bei den Antragstellern handle es sich um 23 Männer und 13 Frauen im Alter von heute 37 bis 82 Jahren, wie Kommissions-Vizepräsident Pascal Corminboeuf mitteilte.
Auf der Pressekonferenz wiesen Betroffene darauf hin, dass es sich bei diesen Zahlen nur um „die Spitze des Eisbergs“ handle. Viele Opfer wagten immer noch nicht auszusagen. „Zum ersten Mal glauben mir die Menschen“, sagten sie oft. „Es ist ein unerwartetes Geschenk.“
Von einer Last befreit
Alle betonten, dass Vertrauen, Zuhören und die Anerkennung ihrer Misshandlungen wichtiger seien als eine Entschädigung. Die Kommission ermögliche es ihnen so, „sich von einer Last zu befreien“. Sie war 2016 für einen Zeitraum von fünf Jahren eingesetzt worden. Sie richtet sich vor allem an Opfer, die zum Zeitpunkt der bereits verjährten Taten minderjährig waren. Sie ist unabhängig und neutral und nur in der Westschweiz tätig.
Konkret muss sich ein Opfer, das einen Antrag auf Anerkennung und Wiedergutmachung stellen möchte, an sein Bistum oder an die Kommission wenden. Diese prüfen zunächst den Antrag und leiten ihn dann an die Entschädigungskommission der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) weiter, die dann über die Höhe der Wiedergutmachung entscheidet.
(kath.ch/sda - mg)
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