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D: Erzbistum entzieht Kanzlei Auftrag für Missbrauchsstudie

Das Erzbistum Köln hat einer Münchner Kanzlei den Auftrag für seine unabhängige Missbrauchsstudie entzogen und stattdessen den Kölner Strafrechtsexperten Björn Gercke beauftragt. Die Studie über den Umgang der Bistumsspitze mit Missbrauchsfällen solle spätestens bis zum 18. März 2021 veröffentlicht werden, teilte das Erzbistum Köln am Freitag mit.

Die ursprünglich für den 12. März dieses Jahres angesetzte Präsentation war kurzfristig abgesagt worden. Die geplante Benennung von Fehlverhalten ehemaliger oder aktiver Entscheidungsträger sei noch rechtlich abzusichern, so die damalige Begründung. Wie das Erzbistum Köln diesen Freitag mitteilte, verantwortet Gercke eine vollständige Neufassung der Untersuchung. Das Ende der Zusammenarbeit mit der Münchner Kanzlei „Westpfahl Spilker Wastl" sei notwendig geworden, weil die im Dezember 2018 beauftragte Kanzlei „die Anforderungen an die unabhängige Untersuchung nach wie vor nicht erfüllt", hieß es unter Berufung auf externe Gutachter. Die Anwälte seien wiederholt an ihrem Versprechen und den Erwartungen gescheitert, die persönlichen Verantwortlichkeiten in Form eines rechtssicheren und belastbaren Gutachtens aufzuarbeiten und einen zur Veröffentlichung geeigneten Bericht zu erstellen.

Gemeinsame Erklärung von Erzbistum und Betroffenenrat

Das Erzbistum äußerte sich in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Betroffenenbeirat der Erzdiözese, in dem Missbrauchsopfer mitwirken. Mit dem Gremium hatten der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und Generalvikar Markus Hofmann am Donnerstag über den Fortgang der Untersuchung beraten und eine einvernehmliche Entscheidung getroffen, wie es hieß. Dieser liege eine wissenschaftliche Einschätzung des Münchner Gutachtens durch den Erlanger Kriminologen Franz Streng und dem Richter am Frankfurter Oberlandesgericht, Matthias Jahn, zugrunde. Darin heiße es: „Das Gutachten der Rechtsanwälte Westpfahl Spilker Wastl leidet an durchgreifenden methodischen Mängeln." Es sei „keine taugliche Grundlage" für die Benennung persönlicher Verantwortlichkeit von Entscheidungsträgern durch Tun oder pflichtwidriges Unterlassen nach kirchlichem und staatlichem Strafrecht."

„Unser Weg war nicht frei von Fehlern“

In den letzten Monaten haben wir wertvolles Vertrauen bei den Betroffenen verloren", erklärte Woelki. „Unser Weg war nicht frei von Fehlern." Er sei zuversichtlich, dass „die neue Konstellation der Gutachter" zu einem rechtssicheren Ergebnis kommen werde. Zudem beauftragte der Kardinal nach den Angaben eine Arbeitsgruppe aus Fachleuten der Intervention, Prävention und Kommunikation, die Veröffentlichung der Untersuchung zu begleiten.Der Sprecher des Betroffenenbeirats, Patrick Bauer, zeigte sich „enttäuscht und wütend" über die Münchener Kanzlei. „Wir haben dem Kardinal geraten, die Zusammenarbeit mit Westpfahl Spilker Wastl sofort zu beenden und Schadensersatz zu fordern."

Das Erzbistum kündigte an, rechtliche Schritte zu prüfen. Vereinbart ist den Angaben zufolge, dass der neu beauftragte Gercke den Betroffenenbeirat über die jeweiligen Untersuchungsschritte informiert. Ein erstes Gespräch finde im Dezember statt. Es bleibe aber dabei, dass der Inhalt des Berichts weder Woelki noch Hofmann oder anderen Verantwortlichen des Erzbistums vorab bekannt wird.

Bistum Aachen beauftragte ebenfalls Münchler Kanzlei

Auch das Bistum Aachen hatte „Westpfahl Spilker Wastl" mit einer ähnlichen Untersuchung beauftragt. Die Ergebnisse sollen nach einer Ankündigung der Kanzlei im November präsentiert werden. Dazu wurden laut Diözese alle Personalakten aus der Zeit zwischen 1965 bis 2019 - insgesamt mehr als 30.000 Dokumente - an die Kanzlei übergeben.

(kna/pm- sst)



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30. Oktober 2020, 17:08