Hermann Glettler, Bischof von Innsbruck Hermann Glettler, Bischof von Innsbruck 

Österreich: Kirchen verschärfen Corona-Schutzmaßnahmen

Aufgrund steigender Corona-Fallzahlen gelten in den Diözesen Innsbruck und Salzburg verschärfte Schutzmaßnahmen: In Innsbruck sind maximal 100 Personen bei Begräbnissen und damit verbundenen gottesdienstlichen Feiern erlaubt. Einschränkungen gibt es auch bei Gräbersegnungen zu Allerheiligen und Allerseelen und in Salzburg bei Erstkommunion und Firmung.

An Begräbnissen in der Diözese Innsbruck dürfen maximal 100 Personen teilnehmen - dies betrifft sowohl den Gottesdienst in der Kirche oder der Aufbahrungshalle als auch die Beerdigung am Friedhof und gilt unabhängig von der für die jeweilige Pfarrei geltende Corona-Ampel des Bezirks. Das hat Generalvikar Roland Buemberger am Freitag im Anschluss an die tags zuvor vom Land Tirol verkündeten Verschärfungen zur Bekämpfung der Pandemie bekanntgegeben. 

Allerheiligen und Allerseelen

Auch die Gräbersegnungen rund um den Allerseelentag am 2. November dürfen als gemeinsame Feier nur mit höchstens 100 Personen stattfinden, teilte der Innsbrucker Generalvikar mit. Ausdrücklich empfiehlt die Diözese daher, über den Tag verteilt das Grab ihrer verstorbenen Angehörigen zu besuchen und dort zu beten. Anregungen dazu hat die Diözese im Internet zusammengestellt.

Erstkommunion und Firmung

Auch die Erzdiözese Salzburg hat als Reaktion auf die aktuelle Verschärfung der Corona-Situation neue Maßnahmen für das kirchliche Leben beschlossen. Damit wolle man einen „wirkungsvollen Beitrag zur Bekämpfung der Covid-Ausbreitung leisten", wie es in einer Aussendung am Freitagnachmittag heißt. Die neuen Regeln gelten für Erstkommunionen und Firmungen und beziehen sich auf die offiziellen Corona-Ampelschaltungen. Die verschärften Regeln gelten ab Montag, 19. Oktober, vorläufig befristet für zwei Wochen. Die Erzdiözese Salzburg weist zudem darauf hin, dass es auch für alle anderen liturgischen Feiern wie Sonntagsmessen klare Regelungen gibt, die konsequent eingehalten werden würden. 

Bei Ampelschaltung auf Rot sind demnach alle Firmungen und Erstkommunionfeiern auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Bei Ampelschaltung auf Orange sind Firmungen ebenfalls auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, selbst wenn sie bereits als Feier im Freien geplant wurden. 

Erstkommunionfeiern können bei Orange nicht als gemeinsame Feier stattfinden, möglich sei aber ein alternatives Format. Erstkommunionkinder können demnach jederzeit im Rahmen der regulären Sonntagsgottesdienste in Begleitung ihrer Eltern das erste Mal die Kommunion empfangen. Wenn dies mehrere Kinder gemeinsam in einem Sonntagsgottesdienst.

Bei einer Ampelschaltung auf Gelb können liturgische Feiern am geplanten Termin in der Regel stattfinden, wobei auf die strikte Einhaltung der Sicherheitsregeln gemäß der jeweiligen Präventionskonzepte zu achten ist, wie es heißt.

Eindringlich appelliert die Erzdiözese an die Familien der Erstkommunionkinder und Firmlinge, mit privaten Feiern im vorgegebenen Rahmen zu bleiben, „weil die Erfahrung zeigt, dass ein erhöhtes Risiko einer Ansteckung bzw. Verbreitung gerade in diesem Bereich besteht".

(kap – sst)


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17. Oktober 2020, 09:51