D: „Ich habe Schuld auf mich geladen“
Als er Anfang 2010 kurz nach seinem Amtsantritt in Essen von dem Fall erfahren habe, habe er sich nicht die Personalakte kommen lassen. „Sonst hätte ich die Dimension des Falls vielleicht gesehen“, so der Ruhrbischof. Einen Rücktritt wegen dieses Fehlers schloss er aber in dem Gespräch aus.
Trotz Verurteilungen in drei Bistümern tätig
Der Fall des inzwischen 87-jährigen Priesters A. hatte Ende 2019 für heftige Kritik gesorgt. Er war trotz der beiden Verurteilungen in drei Bistümern als Seelsorger tätig, ab 2002 als Ruhestandsgeistlicher im Bistum Essen. Die beteiligten Bistümer Köln, Münster und Essen haben Untersuchungen zu dem Fall in Auftrag gegeben. Das vom Bistum Essen beauftragte Gutachten soll noch am Mittwoch veröffentlicht werden.
Der Priester des Erzbistums Köln war seit 1960 in Köln und dann im zum Erzbistum gehörenden Essen-Kettwig tätig, bevor er 1972 wegen „fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen“ zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Danach war er ab 1973 im Bistum Münster eingesetzt, bis er 1988 wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen eine Bewährungsstrafe erhielt.
Erst 2019 Verbot priesterlicher Dienste
1989 kehrte A. als Altenheimseelsorger nach Köln zurück. Als Ruhestandsgeistlicher war er dann von 2002 bis 2015 in Bochum-Wattenscheid im Bistum Essen. Erst 2019 verbot ihm der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki priesterliche Dienste. Inzwischen hat die Glaubenskongregation im Vatikan einen kirchlichen Strafprozess gegen den heute in einem Pflegeheim lebenden Geistlichen begonnen.
Laut Overbeck sind bislang keine weiteren Taten von A. aus seiner Zeit im Bistum Essen bekannt geworden. Es sei aber ein Fehler gewesen, seinen Einsatz nicht verhindert zu haben. Er habe am Anfang seiner Zeit als Bischof in Essen seine Verantwortung „nicht richtig wahrgenommen“. Einen Rücktritt schloss er deswegen aber aus. „Verantwortung zu übernehmen heißt für mich lernen. Das halte ich in diesem Fall für angemessen.“ Allerdings könne es andere Fälle geben, so Overbeck, „da müsste ich vielleicht andere Zeichen setzen“.
Der Bischof verteidigte, dass das Gutachten über den Umgang des Bistums Essen mit dem Fall A. keine Namen von Verantwortlichen nennen wird. „Die Verantwortlichen der letzten Jahre können alle kennen“, sagte der Bischof. „Nur zu wissen, wer es war, hilft aber nicht.“ Entscheidend sei, welches heutige und künftige Handeln am meisten dazu diene, Verantwortung für die Opfer zu übernehmen und Täter für immer aus den Dienst zu entfernen. In den Fall A. waren über die Jahre mindestens elf Bischöfe involviert, davon zwei in ihrer Zeit als frühere Personalverantwortliche.
(kna/christ & welt – pr)
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