Vatikan bei OSZE-Konferenz gegen Lockdown für Kirchen
Religionsfreiheit sei im säkularen Zeitalter ein „wichtiges und schutzwürdiges Recht", trage doch deren Ausübung „sowohl zur persönlichen Erfüllung wie auch zum Wohl der Gesellschaft" bei, betonte Urbanczyk weiter. „Nur eine konsequente Achtung dieser Freiheit kann die freie und volle Entwicklung unserer demokratischen Gesellschaften und unserer Sicherheit gewährleisten."
Kirchen und Glaubensgemeinschaften würden durch ihre aktives Wirken im Bereich Gesundheitsversorgung, zudem auch auf moralischer Ebene durch Förderung der Solidarität und Hoffnung in einer Gesellschaft eine „wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Coronakrise" liefern, erinnerte der Vatikan-Vertreter.
OSZE-Konferenz zum Thema Religionsfreiheit
Die OSZE-Konferenz - sie findet angesichts der Corona-Beschränkungen in Form einer Videokonferenz statt - dreht sich um den Beitrag digitaler Technologien und der Zivilgesellschaft zur Religions- und Glaubensfreiheit. Klar sprach sich Urbanczyk dabei gegen ein „reduktionistisches" Verständnis von Religions- und Glaubensfreiheit aus, welches Religion privatisieren und auf die „Gewissensebene des Einzelnen oder in die geschlossenen Räume von Kirchen, Synagogen oder Moscheen verbannen" wolle. Dieser Zugang verkenne Sinn und Wesen von Religions- und Glaubensfreiheit wie auch die legitime Rolle von Religion in der öffentlichen Arena, so der Vertreter des Heiligen Stuhls.
OSZE hat Verpflichtungen
Wie Urbanczyk hervorhob, sind in den OSZE-Verpflichtungen bestimmte Rechte der Religionsgemeinschaften verankert, die es auch künftig zu wahren gelte. Wichtige Säulen dafür seien u.a. die Achtung der Autonomie hinsichtlich ihrer Leitungsstrukturen, internen Regeln, Selbstbezeichnungen oder inneren Überzeugungen. Wichtig seien auch Mechanismen der Registrierung solcher Gemeinschaften, die ihr Wirken in Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit gewährleisteten, ohne dass solche Registrierungen selbst zu einer Verletzung der Religions- und Glaubensfreiheit würden. Immer öfter würden Antidiskriminierungsgesetze in Konflikt mit dieser Autonomie kommen - „wenn etwa das Recht auf Einstellung oder Entlassung von Personen in Übereinstimmung mit den Ansichten und Interessen der Gemeinschaften eingeschränkt wird", bemerkte der Vertreter des Heiligen Stuhls.
Keine Gewalt im Namen Gottes
Dass in bestimmten Kontexten eine negative Haltung gegenüber Religionen und ihre Gläubigen entstehe, führte der Vatikan-Diplomat darauf zurück, dass Religion von manchen als Quelle von Intoleranz und Bedrohung für Frieden und Sicherheit statt als wichtiger Beitrag für soziale Harmonie wahrgenommen werde.
Diese Grundhaltung schade nicht nur den Religionen und den Gläubigen, sondern auch dem Wohlergehen der ganzen Gesellschaft. Klar sei dabei jedoch: „Gewalt, Verfolgung und Töten im Namen Gottes ist keine Religion, sondern Radikalismus", so Urbanczyk.
(kap - sst)
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