Österreich: Verbände kritisieren Sterbehilfe-Urteil
„Das Verbot der Sterbehilfe hat präventive Schutzfunktion. Es signalisiert jedem Lebensmüden ohne Ausnahme: Egal wie nachvollziehbar sich seine Situation darstellt, egal wie leidend er sich fühlt - jedes Leben ist es wert, geschützt zu werden.“ Das schreibt der neue Präsident der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV), Matthias Tschirf, in einer Erklärung am Montag.
Eine Legalisierung der Sterbehilfe öffnet auch der Kommerzialisierung des Sterbens Tür und Tor. Niemand sollte aber durch Liberalisierung der Rechtslage zur Sterbehilfe gedrängt oder motiviert werden, so der AKV-Präsident.
An der Hand eines anderen sterben, nicht durch die Hand eines anderen
Wer den Wunsch äußere „Ich möchte nicht mehr leben“, meine in den seltensten Fällen „Ich möchte getötet werden“. Vielmehr stehe dahinter der Wunsch, „so“ nicht mehr leben zu wollen. Kardinal Franz König habe einst mit seiner Aussage, Menschen sollten an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen, den österreichischen Weg als Konsens quer durch alle Parteien treffend beschrieben.
Tschirf: „Höchstgerichtliche Entscheidungen sind zwar selbstverständlich zu akzeptieren, es ist jedoch bedauerlich, dass der VfGH mit seiner Entscheidung vom lange Jahre gut gelebten und allseits respektierten Konsens abgewichen ist.“ Jetzt liege es am Gesetzgeber, vernünftige Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Menschen erst gar nicht vor diese Entscheidung gestellt werden müssten. Dazu brauche es freilich einen breit aufgestellten Dialog auf politischer und gesellschaftlicher Ebene.
Tschirf betonte in diesem Zusammenhang auch die langjährigen Forderungen der AKV nach einem Ausbau von Hospiz- und Palliativversorgung sowie einer weiteren Stärkung der Patientenautonomie: „Kardinal König hat es dereinst treffend auf den Punkt gebracht: Wer Sterbehilfe nicht will, muss für optimale Sterbebegleitung sorgen.“
(kap – sk)
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