Schweiz: Teilnehmer-Obergrenze bei Gottesdiensten
Bis zum 22. Januar nächsten Jahres dürfen höchstens fünfzig Personen an einer religiösen Feier teilnehmen. Das gilt ausdrücklich auch für Beerdigungen. Alle schon bisher geltenden Hygiene-Vorgaben bleiben in Kraft.
„Die Krankenhäuser arbeiten am Limit, und die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen sind überlastet“, schreibt die Bischofskonferenz zur Begründung. „Die Lage ist besorgniserregend, es muss mit einem schnellen Ansteigen der Infektionskurve in den nächsten Tagen gerechnet werden.“
Bistümer sollen Einhaltung der Vorschriften überwachen
Kirchliche Gruppen, z.B. Ministranten oder Pfadfinder, dürfen sich nur noch treffen, wenn sie Masken tragen und den Mindestabstand einhalten. Das Mindestalter der Teilnehmer liegt bei 16 Jahren, und mehr als fünf Personen dürfen dabei nicht zusammentreffen. Hauptverantwortliche für das Durchsetzen und Überwachen der Vorschriften sind die Bistümer.
(vatican news – sk)
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