Bundeskanzlerin Merkel Bundeskanzlerin Merkel 

D: Stärkere Auflagen für Gottesdienste

Dass in Deutschland die Maßnahmen gegen Corona am Dienstag verschärft worden sind, betrifft auch die Kirchen. Sie müssen künftig ihre Gottesdienste mindestens zwei Werktage vorher beim zuständigen Ordnungsamt anmelden – es sei denn, dass sie mit den Behörden eine allgemeine Absprache getroffen haben.

Nach der Konferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der einzelnen Bundesländer wurde bekannt, dass Kirchgänger bis Mitte Februar an ihrem Platz in der Kirchenbank eine medizinische Atemschutzmaske tragen müssen. Weiterhin gilt, dass Gesang in der Kirche verboten ist und der Mindestabstand von 1,5 Metern zum Nachbarn strikt einzuhalten ist.

Stärkere Kontrollen bei Freikirchen

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet kündigte auch an, dass das Einhalten der Hygiene-Auflagen bei freikirchlichen Gemeinden künftig stärker kontrolliert werden soll. In der Vergangenheit sind solche Gemeinden in mehreren deutschen Städten, darunter in Frankfurt, wegen der Missachtung von Auflagen zu einem Corona-Hotspot geworden. Dass sich einzelne Gemeinden „an keine Regeln halten“, werde „nicht länger geduldet“, so Laschet.

Von vielen der verschärften Maßnahmen sind die Kirchen in Deutschland direkt oder indirekt betroffen – von der Schließung der Schulen und Kitas bis zum 14. Februar etwa, denn viele dieser Einrichtungen sind in kirchlicher Trägerschaft. Dasselbe gilt für Alten- und Pflegeheime; hier ist das Personal zum Tragen einer FFP-2-Maske verpflichtet.

(vatican news – sk)
 

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20. Januar 2021, 10:15