D: „Exkommunikation Luthers aufheben? Nicht nötig“
Einen formalen Akt der Aufhebung der Exkommunikation hält er für unnötig. „Die Exkommunikation des Reformators wurde bereits mit seinem Tod aufgehoben“, so Meier. „Einen formalen Akt braucht es also nicht mehr.“
Am 3. Januar 1521 hatte Papst Leo X. mit der Bannbulle „Decet Romanum Pontificem“ Martin Luther exkommuniziert, nachdem dieser nicht bereit gewesen war, seine Thesen zu widerrufen. Damit wurde die Kirchenspaltung weiter vorangetrieben.
Den Stimmen, die in jüngster Zeit eine Aufhebung der Exkommunikation fordern, erteilt Bertram Meier nun eine Absage. Der Bischof, der seit vielen Jahren in der Ökumene auf verschiedenen Ebenen engagiert ist und derzeit der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Bayern vorsteht, bedauert die Folgen der Kirchenspaltung, erinnert aber auch an positive Würdigungen Luthers durch die Päpste der jüngsten Vergangenheit.
„Johannes Paul II. hat Luthers Grundanliegen insofern gewürdigt, dass er auf dessen Fragen nach einem gnädigen Gott die 1999 in Augsburg unterzeichnete Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre unterstützt und den Text öffentlich als ‚Meilenstein auf dem ökumenischen Weg‘ bezeichnet hat. Benedikt XVI. bescheinigte in Erfurt dem deutschen Reformator, ein ‚ehrlicher Gottsucher‘ gewesen zu sein und damit die Gottesfrage thematisiert zu haben. Auch Papst Franziskus fand über Martin Luther durchaus lobende Worte. Bewusst ist er 2017 nach Schweden gereist, um das Gedenken an 500 Jahre Reformation in ökumenischer Verbundenheit zu eröffnen.“
Viele Elemente, die Martin Luther für die geistliche Erneuerung der Kirche damals gefordert habe, seien mittlerweile von den Katholiken aufgegriffen worden und ins kirchliche Leben eingebunden. Der Bischof weiter: „Katholiken und Protestanten sind aufeinander zugegangen und sich im Blick auf Jesus Christus sehr nahegekommen. Ökumene beschäftigt sich nicht nur mit der Geschichte, sondern blickt vor allem nach vorn. Sie ist eine Zukunftsaufgabe. Die Aufhebung der Exkommunikation wäre vielleicht eine Symbolhandlung, doch für das Ziel der Ökumene reichen Akte dieser Art nicht: Bei aller Dankbarkeit für das Gemeinsame müssen wir uns theologisch redlich mit den Fragen beschäftigen, die uns noch trennen, und miteinander in Liebe die Wahrheit ans Licht heben.“
Augsburg komme dabei eine besondere Bedeutung zu. Dass im Jahr 2030 der 500. Gedenktag an die Confessio Augustana, das Augsburger Bekenntnis, ansteht, könne „eine Steilvorlage sein, um auf Grundlage dieser evangelischen Bekenntnisschrift den Weg der Suche nach der vollen Einheit geduldig und hartnäckig weiter zu gehen. Die in der Confessio Augustana behandelten Themen könnten gut als Raster für ökumenische Fortschritte dienen. Denn es geht hier um mehr als um Eucharistie und Abendmahl.“
(bistum augsburg – sk)
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