Ordensoberinnen begrüßen Papst-Erlass zu Frauen in der Liturgie
Anerkennung und Zeichen der Dynamik
Der am Montag vorgestellte Erlass „Spiritus Domini“ anerkenne den Einsatz „so vieler Frauen, die sich um den Dienst am Wort und am Altar gekümmert haben und weiterhin kümmern“, erklärte die Internationale Vereinigung von Generaloberinnen (UISG) am Mittwoch in Rom. Zugleich sei dies ein wichtiges Zeichen für die Dynamik der Kirche.
Nach dem jüngsten Erlass des Papstes können Frauen nun dauerhaft die Dienste als Lektorin, Kommunionhelferin oder Kantorin im Gottesdienst ausüben. Ebenso sollen Mädchen und Frauen als offiziell beauftragte Messdienerinnen tätig werden können. Mit einer entsprechenden Änderung des Kirchenrechts regelte Franziskus eine vielerorts schon lange bestehende Praxis rechtlich neu.
Kleriker und Laien „füreinander beauftragt“
An vielen Orten in der Welt, so die UISG weiter, sind Ordensfrauen bereits in unterschiedlichsten seelsorglichen Diensten tätig. Sie täten dies entsprechend den Leitlinien der jeweiligen Ortsbischöfe. Indem nun auch weibliche Laien offiziell zu liturgischen Diensten beauftragt würden, könne deutlicher werden, dass Kleriker und Laien „füreinander beauftragt“ seien - und nicht jemand nur für sich ordiniert. Dies mache „das evangeliumsgemäße Zeugnis der Gemeinschaft“ glaubwürdiger. Die Internationale Vereinigung von Generaloberinnen ist eine Organisation der obersten Leiterinnen katholischer Ordensinstitute. Die UISG bietet nach eigener Aussage ihren Mitgliedern ein Forum und unterstützt sie durch gegenseitige Beratung. Sie vertritt rund 600.000 Ordensfrauen in 80 Ländern.
(kap – pr)
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