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Abschiebungen von Schulkindern haben in Österreich eine Debatte ausgelöst Abschiebungen von Schulkindern haben in Österreich eine Debatte ausgelöst 

Österreich: Pax Christi für Rückkehr abgeschobener Familien

Die jüngsten Abschiebungen von drei Mädchen nach Georgien und Armenien sowie weitere geplante Abschiebungen von Kindern sorgen nach wie vor für Empörung und Appelle an die politisch Verantwortlichen. Die katholische Friedensbewegung Pax Christi Österreich forderte am Dienstag in einer Aussendung die Rückholung der abgeschobenen Kinder und Eltern sowie den Ausbau des humanitären Bleiberechts.

Die aktuelle Asylrechtslage sei „augenscheinlich auf Seiten derjenigen, die die Abschiebung von Kindern und deren Eltern nach Armenien und Georgien angeordnet haben bzw. diese verteidigen", hieß es wörtlich. Aus christlicher Sicht sperre sich vieles gegen diesen angeblich notwendigen „Rechtsakt" und es stelle sich die Frage, ob es tatsächlich keinen Weg einer humanitären Lösung gegeben hätte.

Wörtlich heißt es in der Pax-Christi-Aussendung: „Wir fordern von den Parteien, das humanitäre Bleiberecht dahingehend auszubauen, dass auch die Gemeinden und Länder in solchen Härtefällen in die Entscheidung miteinbezogen werden müssen." Das humanitäre Bleiberecht verkomme sonst zu totem Recht, wenn selbst gut integrierten Familien dieses Recht nicht mehr gewährt werde. Pax Christi forderte die Bundesregierung und hier speziell die ÖVP dazu auf, „einen Rechtszustand herzustellen, der menschenrechtlichen Aspekten und christlichen Werten verpflichtet ist".

„Rechtszustand herzustellen, der menschenrechtlichen Aspekten und christlichen Werten verpflichtet ist“

Hoffnung: Humanitärer Akt

Im konkreten Fall komme diese notwendige Gesetzesänderung leider zu spät. Deshalb hofft die Friedensbewegung auf einen humanitären Akt der nachträglichen Einbürgerung der abgeschobenen Familien außerhalb des aktuellen Asylrechts. Die international anerkannten Kinderrechte könnten dafür ins Treffen geführt werden, so Pax-Christi.

Kinderrechte beachten

„Kinderrechte sind Menschenrechte und unteilbar", betonte auch Hannes Hager, Präsident der „Aktion Leben Österreich", in einer Aussendung diesen Dienstag. Die jüngsten Abschiebungen seien daher schwer zu rechtfertigen. Hager appellierte an die Regierung, auch im Asylrecht die Kinderrechte vorrangig zu beachten und das Kindeswohl an oberste Stelle zu setzen, wie es die österreichische Bundesverfassung vorsieht.

Eine Abschiebung in ein für die Kinder fremdes Land bedeute für diese großes seelisches Leid. Hager zeigte sich überzeugt, dass es im Fall der Abschiebungen nach Georgien und Armenien rechtlichen Handlungsspielraum gegeben hätte, der eine menschliche Lösung ermöglicht hätte.

Die „Aktion Leben" rief die Regierung dazu auf, die Asylgesetzgebung hinsichtlich der Kinderrechte zu überdenken und zu überarbeiten. 

Unzulängliches Asyl- und Fremdenrecht

Auch die Freikirchen in Österreich haben in einer Aussendung appelliert, Kinderrechte höher zu achten als fremdenrechtliche Normen. Die jüngsten Abschiebungen zeigten Unzulänglichkeiten der derzeitigen Bestimmungen zum Asyl- und Fremdenrecht auf. „Kinder, die in Österreich geboren oder mehr als vier Jahre in Österreich leben und deren Lebensmittelpunkt Österreich ist, sollten nicht in das für sie fremde Herkunftsland ihrer Eltern abgeschoben werden können", heißt es in der Aussendung wörtlich.

„Die Asyl- und Fremdenrechte von Kindern von den Eltern abzuleiten, führt zu Sippenhaftung“

Weitere Kinder müssten in nächster Zukunft abgeschoben werden, wenn sich die Gesetzeslage nicht ändert, warnten die Freikirchen: „Wir appellieren daher an den Gesetzgeber, Möglichkeiten zu schaffen, solche Härtefälle gar nicht erst entstehen zu lassen." Wörtlich hielten die Freikirchen fest: „Die Asyl- und Fremdenrechte von Kindern von den Eltern abzuleiten, führt zu Sippenhaftung. Das darf nicht sein." Daher sollte der Aufenthaltsstatus von Kindern unabhängig von jenen der Eltern bestimmt werden.

Bis die notwendigen Gesetzesänderungen durchgeführt sind, sollte für Kinder das humanitäre Bleiberecht angewendet, werden, so der Appell der Freikirchen.

(kap – sst)


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02. Februar 2021, 13:02