Österreich: Pax Christi für Rückkehr abgeschobener Familien
Die aktuelle Asylrechtslage sei „augenscheinlich auf Seiten derjenigen, die die Abschiebung von Kindern und deren Eltern nach Armenien und Georgien angeordnet haben bzw. diese verteidigen", hieß es wörtlich. Aus christlicher Sicht sperre sich vieles gegen diesen angeblich notwendigen „Rechtsakt" und es stelle sich die Frage, ob es tatsächlich keinen Weg einer humanitären Lösung gegeben hätte.
Wörtlich heißt es in der Pax-Christi-Aussendung: „Wir fordern von den Parteien, das humanitäre Bleiberecht dahingehend auszubauen, dass auch die Gemeinden und Länder in solchen Härtefällen in die Entscheidung miteinbezogen werden müssen." Das humanitäre Bleiberecht verkomme sonst zu totem Recht, wenn selbst gut integrierten Familien dieses Recht nicht mehr gewährt werde. Pax Christi forderte die Bundesregierung und hier speziell die ÖVP dazu auf, „einen Rechtszustand herzustellen, der menschenrechtlichen Aspekten und christlichen Werten verpflichtet ist".
Hoffnung: Humanitärer Akt
Kinderrechte beachten
„Kinderrechte sind Menschenrechte und unteilbar", betonte auch Hannes Hager, Präsident der „Aktion Leben Österreich", in einer Aussendung diesen Dienstag. Die jüngsten Abschiebungen seien daher schwer zu rechtfertigen. Hager appellierte an die Regierung, auch im Asylrecht die Kinderrechte vorrangig zu beachten und das Kindeswohl an oberste Stelle zu setzen, wie es die österreichische Bundesverfassung vorsieht.
Die „Aktion Leben" rief die Regierung dazu auf, die Asylgesetzgebung hinsichtlich der Kinderrechte zu überdenken und zu überarbeiten.
Unzulängliches Asyl- und Fremdenrecht
Weitere Kinder müssten in nächster Zukunft abgeschoben werden, wenn sich die Gesetzeslage nicht ändert, warnten die Freikirchen: „Wir appellieren daher an den Gesetzgeber, Möglichkeiten zu schaffen, solche Härtefälle gar nicht erst entstehen zu lassen." Wörtlich hielten die Freikirchen fest: „Die Asyl- und Fremdenrechte von Kindern von den Eltern abzuleiten, führt zu Sippenhaftung. Das darf nicht sein." Daher sollte der Aufenthaltsstatus von Kindern unabhängig von jenen der Eltern bestimmt werden.
(kap – sst)
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