Mutter Mechthild Thürmer würde fürs Kirchenasyl notfalls ins Gefängnis gehen Mutter Mechthild Thürmer würde fürs Kirchenasyl notfalls ins Gefängnis gehen 

D: Freispruch im Kirchenasyl-Prozess gegen Benediktinermönch

Erstmals in Bayern stand am Montag ein Ordensmann wegen des Gewährens von Kirchenasyl vor Gericht. Mit Verweis auf die Gewissensfreiheit wurde Abraham Sauer freigesprochen. Sicher beendet ist das Verfahren aber noch nicht. Ein ähnlicher Einsatz für Flüchtlinge der Benediktinerin Mechthild Thürmer hatte in der Vergangenheit für Schlagzeilen gesorgt.

Selten dürften so viele Ordensleute in einem Gerichtssaal gewesen sein wie an diesem Montagmorgen im Amtsgericht Kitzingen. Für sie geht es um viel, wenn über das Handeln des Benediktinerbruders Abraham Sauer (49) aus Münsterschwarzach geurteilt wird. Welches Gewicht hat das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit, wenn es um die Gewährung von Kirchenasyl geht? Richterin Patricia Finkenberger kam zu dem Schluss: Es hat mehr Gewicht als Paragraf 95 Aufenthaltsgesetz, der einen unerlaubten Aufenthalt unter Strafe stellt und damit auch die Beihilfe. Deshalb Freispruch. Es gibt Applaus für den Mönch. Noch Stunden nach der Verhandlung kommen Nachrichten auf Sauers Handy an, wie er erzählt. Sein Anwalt Franz Bethäuser sieht trotz des Einzelfalls das Urteil als etwas Besonderes an. Damit habe erstmals ein Gericht sich inhaltlich mit dieser Frage auseinandergesetzt.

Entscheid mit „Signalwirkung“ für weitere Prozesse?

Die Entscheidung habe „Signalwirkung". Wie weit diese reichen wird, kann sich schon in den kommenden Wochen zeigen. Denn noch weiteren Ordensangehörigen drohen Prozesse. Schwester Juliana Seelmann von den Oberzeller Franziskanerinnen etwa, die ebenfalls im Gerichtssaal ist, „aus Solidarität", wie sie sagt. Oder Mutter Mechthild Thürmer. Der Fall der Oberin aus dem oberfränkischen Kirchschletten hatte für Schlagzeilen gesorgt. Sie würde notfalls ins Gefängnis gehen, hat sie immer wieder betont. Bruder Abraham Sauer wird genau dies auch vor Gericht gefragt: Würde er eine Haftstrafe akzeptieren? Ja, sagt der Mönch, wenn es um das Leben und die Menschenwürde eines Flüchtlings gehe. Finkenberger, die Richterin am Oberlandesgericht ist, nimmt sich viel Zeit, um mit Bruder Abraham über dessen Motive zu sprechen. Der berichtet von seiner Kindheit in einer Großfamilie im unterfränkischen Binsfeld, in der christliche Tugenden gelebt worden seien, „wo man die Not des Anderen wahrnimmt". Außerdem erzählt er, wie Flüchtlinge den Mönchen berichtet hätten, was ihnen in anderen EU-Staaten zugestoßen sei. Von Schlägen in Ungarn, menschenunwürdiger Behandlung. Entsetzt seien er und seine Mitbrüder gewesen: „Das gibt es doch nicht, das ist doch Europa."

„Das gibt es doch nicht, das ist doch Europa“

Man habe sich den christlichen Werten verschrieben, rede vom christlichen Abendland. Das Kirchenasyl sei immer nur die letzte Möglichkeit, so Sauer. Man prüfe genau. So sei das auch bei dem abgelehnten Asylbewerber gewesen, um dessen Fall es geht. Im August 2020 sei der 25-Jährige ins Kirchenasyl gekommen, um eine Abschiebung nach Rumänien zu verhindern. Dort war er erstmals in der Europäischen Union registriert worden, das Land ist also eigentlich für sein Asylverfahren zuständig. Das Kirchenasyl sei offiziell auf den vorgegebenen Wegen den Behörden gemeldet worden, die jedoch ein Härtefall-Dossier negativ beschieden hätten. Seit dem zur Verhandlung stehenden Fall habe man bestimmt zehn weitere Anfragen für Kirchenasyle abgelehnt, berichtet Sauer nach der Verhandlung. Abt Michael Reepen erzählt, dass es auch schon gegen ihn eine Anzeige wegen der Beihilfe zum unerlaubtem Aufenthalt gegeben habe. Diese sei eingestellt worden, weitere gegen andere Mönche hätten Geldstrafen nach sich gezogen.

Kommt ein Grundsatzurteil?

In Kitzingen dagegen gibt es einen Freispruch. Zwar sei der Tatbestand der Beihilfe erfüllt gewesen, ebenso der Vorsatz, und damit gebe es eine Strafbarkeit, sagt Richterin Finkenberger. Doch Bruder Abraham habe sich nicht schuldig gemacht, da er aus Glaubens- und Gewissensfreiheit gehandelt habe. Grundrechte seien nicht nur Abwehrrechte, sondern müssten auch aktives Tun ermöglichen. Dies sei auch im Sinne der Väter des Grundgesetzes. „Dass es an dem aktiven Tun in den Jahren vor dem Entstehen des Grundgesetzes gefehlt hat, das weiß nun wirklich jeder." Er hoffe nun, dass der Freistaat diese Gerichtsentscheidung akzeptiere, sagt Anwalt Bethäuser. Die Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 2.400 Euro forderte, prüft noch, ob sie Rechtsmittel einlegt. Die Richterin jedenfalls glaubt nicht, dass es in dem Fall bei einer Instanz bleibt, und macht klar: Eigentlich brauche es ein Grundsatzurteil.

(kna – sst) 

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27. April 2021, 08:53