D: Neue Missbrauchs-Kommission verzeichnet 900 Anträge
Der UKA gehören insgesamt sieben Fachleute aus den Bereichen Recht, Medizin und Psychologie an. Sie sollen über die Zahlungen an Missbrauchsopfer entscheiden. Die Mitglieder des Gremiums stehen in keinem Anstellungsverhältnis zur katholischen Kirche und arbeiten weisungsunabhängig. Die Kommission wurde in Zusammenhang mit einem seit Jahresbeginn geltenden neuen Verfahren eingesetzt, mit dem die katholische Kirche in Deutschland Ausgleichszahlungen an Betroffene von Missbrauch leistet.
Die Entscheidungen über die Höhe der Anerkennungsleistungen würden „für jeden einzelnen Fall individuell nach einer gründlichen Beratung getroffen“, betonte die Kommission. Berücksichtig würden alle zugänglich gemachten Angaben, insbesondere zur Schwere des einzelnen Missbrauchsfalls, zu den Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen und zum Ausmaß etwaiger Vertuschung innerhalb der katholischen Kirche.
Die möglichst rasche Festsetzung und die anschließende Auszahlung der Leistungen erfolgen den Angaben zufolge unmittelbar von der Kommission über ihre Geschäftsstelle. Ausgenommen hiervon seien besonders schwere Fälle des sexuellen Missbrauchs, in denen die angemessene Leistung 50.000 Euro überschreitet. Hier müsse „ein Einvernehmen mit der betroffenen kirchlichen Institution" herbeigeführt werden.
Weiter teilte die Kommission mit, dass von den insgesamt 909 Anträgen 73 der Eingänge Orden als Träger von Kinderheimen, Schulen oder anderen Einrichtungen betrafen. Bisher beteiligten sich allerdings nur 46 Ordensgemeinschaften an dem Verfahren. Was die übrigen Orden anbelange, habe die UKA keine Entscheidungsbefugnis.
(kap – gs)
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