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Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz 

Österreich: Für „soziale Menschenrechte“ in Verfassungsrang

Armut ist ein Mangel an existenziellen Freiheiten: die Bundesregierung ist daher aufgefordert, die „sozialen Menschenrechte“ als Verfassungsrechte anzuerkennen, schlägt die Armutskonferenz vor.

Die Armutskonferenz plädiert anlässlich des Staatsvertragstags-Gedenkens am Samstag (15. Mai) an die türkis-grüne Regierung, eine Erweiterung des Grundrechtskatalogs vorzunehmen. Den berühmten Satz „Österreich ist frei“ gelte es in der Verfassung dahingehend zu realisieren, dass darin die Gewährleistung eines „menschenwürdigen Daseins“ oder das Recht auf Gesundheit und Bildung für alle verankert werden soll. „Es ist jetzt der richtige Moment, um das Vorhaben der Regierung, den Grundrechtekatalog zu modernisieren, aufzugreifen“, so das Netzwerk von über 40 sozialen Organisationen in einer Aussendung am Freitag.

Das Netzwerk hat als Vorschlag für die Überarbeitung der Verfassung bereits ein „Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit“ erarbeitet, das u.a. auch das Recht auf eine Mindestversorgung vorsieht. Außerdem macht der Entwurf Vorschläge für menschenrechtsbasierte Budgets und die Verwendung von öffentlichen Mitteln auf Basis von Menschenrechtsprinzipien, insbesondere der Nicht-Diskriminierung und Verteilungsgerechtigkeit. Die seit 1995 aktive Armutskonferenz wies darauf hin, dass die Erweiterung um „soziale Menschenrechte“ bereits im Regierungsprogramm angekündigt und beim Konvent zur Reform der österreichischen Verfassung diskutiert worden sind.

Grundrechtskatalog aktuell „halbe Sache“

Anders als in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland enthalte das österreichische Verfassungsrecht weder soziale Grundrechte, noch eine Sozialstaatsklausel oder einen speziellen Grundrechtsschutz für sozialrechtliche Leistungen, erläuterte das Netzwerk. Zwar seien in Österreich bereits wirtschaftliche Grundrechte - wie das Recht auf Erwerbs- und Eigentumsfreiheit - verankert, jedoch keinerlei soziale Grundrechte.

Es sei wichtig und unverzichtbar, dass unsere Freiheitsrechte vor staatlichen Übergriffen geschützt werden. „Aber unser Grundrechtskatalog bleibt eine halbe Sache, wenn nicht auch die sozialen Existenzgrundlagen abgesichert werden“, mahnte die Armutskonferenz, der u.a. die Caritas, Diakonie und das „Forum Kirche und Arbeitswelt“ angehören.

Staatsvertrag für alle

Der Staatsvertrag zur Wiederherstellung des demokratischen und unabhängigen Österreich wurde am 15. Mai 1955 unterzeichnet. Neben den Bestimmungen zur Unabhängigkeit und dem sogenannten „Anschlussverbot“ findet sich in Artikel 6 des Staatsvertrags auch eine Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte: „Österreich wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um allen unter österreichischer Staatshoheit lebenden Personen ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion den Genuß der Menschenrechte und der Grundfreiheiten einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse und Veröffentlichung, der Religionsausübung, der politischen Meinung und der öffentlichen Versammlung zu sichern“, heißt es dazu im ersten Absatz.

Der Fokus liege hier „auf dem Genuss aller Menschenrechte für alle“, erklärte die Armutskonferenz. Folglich bedeute dies auch die „sozialen Menschenrechte“, so, wie sie in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ festgeschrieben sind.

(kap – sk)
 

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14. Mai 2021, 13:21