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Schweiz: Justitia et Pax gegen Bundesgesetz zur Terrorbekämpfung

Die Schweizerische Nationalkommission der Bischöfe, Justitia et Pax, steht den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur Terrorbekämpung und dem darin enthaltenen Motto „Der Zweck heiligt die Mittel“ sehr kritisch gegenüber.

Das „Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)“ stelle grundlegende Rechtsprinzipien wie die Unschuldsvermutung in Frage. Missachtet werde auch der Grundsatz der Gewaltenteilung auf operativer Ebene. Die Beweislast werde umgekehrt. Darum empfiehlt Justitia et Pax das vorliegende Gesetz, über das am 13. Juni abgestimmt wird, aus sozial-ethischen Gründen abzulehnen. Denn bei der Vorlage öffne sich ein Spannungsfeld zwischen Maßnahmen zur Sicherheit und menschenrechtlich begründeten Freiheitsrechten.

Einschränkung der Freiheitsrechte

Randgruppen, politische und religiöse Gruppierungen und Minderheiten liefen beim Gesetzesvorschlag Gefahr, dass ihre Freiheit oder einzelne Menschenrechte unzulässig verletzt werden: Um mögliche Gefahren abzuwehren, würden Freiheitsrechte in schwer kontrollierbarer Weise eingeschränkt.

Justitia et Pax ist der Ansicht, dass die heute schon bestehenden Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden sollten, bevor mit neuen Maßnahmen Grundrechte von Personen eingeschränkt werden.

Die Schweiz habe in jüngster Zeit zu diesem Zweck mehrere Instrumente geschaffen. Justitia et Pax verweist auf das Nachrichtendienstgesetz (NDG), das Antiterrorstrafgesetz und den Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Radikalisierung.

Nicht voreilig handeln

Bevor deren Wirksamkeit sorgfältig geprüft werden könne, werde mit den vorgelegten Änderungen des Bundesgesetzes über polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus ein weiterer Schritt in Richtung einer präventiven und umfassenden Kontrolle getan.

Selbst Jugendliche unter 18 Jahren seien von den präventiven Maßnahmen gegen eine vermutete Gefährdung nicht ausgenommen.

Illusion der totalen Sicherheit

Das Gesetzt atme einen Geist der „machbaren Sicherheit“. Doch das Ziel der Sicherheit dürfe nicht absolut gesetzt werden, „weil dann die Freiheitsrechte Einzelner gänzlich preisgegeben werden“ müssten. Das Ideal der totalen Sicherheit sei eine Illusion, da es diese nicht gebe.

Kein Platz für Misstrauen

„Friede und Gerechtigkeit lassen sich durch solche Sicherheitsmaßnahmen nicht realisieren“, mahnt die Nationalkommission der Schweizer Bischöfe.

Solche würden vielmehr ein Gefühl des Misstrauens säen, „das der Demokratie und den Menschen großen Schaden zufügt“.

(kath.ch - cs)

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18. Mai 2021, 15:41