Das Embryonenschutzgesetz in Deutschland könnte reformiert werden Das Embryonenschutzgesetz in Deutschland könnte reformiert werden 

D: Bischöfe sagen Nein zu verbrauchender Embryonenforschung

Wissenschaftsorganisationen haben eine begrenzte Zulassung der Embryonenforschung gefordert. Doch die Kirche hält dagegen: Bei einer möglichen Reform des 30 Jahre alten Embryonenschutzgesetzes dürfe der grundlegende Schutzstatus des menschlichen Embryos nicht angetastet werden, betont Bischof Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart) am Freitag in einem Interview..

„Das Embryonenschutzgesetz geht mit sehr guten Gründen davon aus, dass der Embryo sich nach abgeschlossener Verschmelzung der Zellkerne von Ei- und Samenzelle als Mensch entwickelt und nicht zum Menschen", sagte Fürst, der auch Vorsitzender der Unterkommission Bioethik der Bischofskonferenz ist, unter Hinweis auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts. „Deshalb kommt dem Embryo auch der volle Schutz der menschlichen Person zu, unter dem sie vom ersten Anfang ihres Lebens bis zu ihrem natürlichen Tod steht.“

„Erhebliches ethisches Problem“

Auch der Nutzung übrig gebliebener Embryonen für Forschungszwecke erteilt der Bischof eine Absage. „Dass es im Rahmen der Fertilitätsmedizin zur Erzeugung von Embryonen kommt, die dann keine Chance mehr haben, implantiert und ausgetragen zu werden, ist an sich ein erhebliches ethisches Problem", sagte er. „Die Lösung dieser Problematik kann nicht darin liegen, diese Embryonen für Forschungszwecke freizugeben."

Reichstag in Berlin
Reichstag in Berlin

Hintergrund

Vergangene Woche haben sich die Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften für eine Reform des Embryonenschutzgesetzes ausgesprochen. Zumindest die Forschung an sogenannten überzähligen Embryonen, die bei Fruchtbarkeitsbehandlungen übrig bleiben, sollte ermöglicht werden. Ebenfalls sollte die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen ermöglicht werden.

Fürst wandte sich gegen Vorwürfe, die Kirche beziehe mit ihrem Drängen auf Embryonenschutz eine fundamentalistische Position. „Der Schutz des menschlichen Lebens ist ebenso wenig eine fundamentalistische Position wie der Schutz der Menschenwürde insgesamt, dem unsere gesamte Rechtsordnung dient", sagte er.

„Wer sich für den Schutz der Menschenwürde einsetzt, steht nicht im Abseits“

„Wer sich für den Schutz der Menschenwürde einsetzt, steht nicht im Abseits, auch wenn dem mächtige Interessen entgegenstehen, die hier für eine Aufweichung sprechen“, so Bischof Fürst. Mit Blick auf die Nutzung von Corona-Impfstoffen, die auch mit Hilfe abgetriebener Embryonen entwickelt worden sind, sagte der Bischof, es handele sich ohne Zweifel um ein ethisch fragwürdiges Verfahren. „Wer jedoch heute vor der Entscheidung steht, sich mit einem solchen Vakzin impfen zu lassen, hat mit der ethisch problematischen Handlung, die am Anfang dieser Entwicklung steht, bestenfalls indirekt, passiv und sehr entfernt zu tun."

Die päpstliche Akademie für das Leben und die römische Kongregation für die Glaubenslehre seien deshalb zu dem Schluss gekommen, dass die Entscheidung für die Impfung mit einem solchen Vakzin im Konfliktfall ethisch vertretbar sei.

(kna – sst)

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04. Juni 2021, 10:12