Kirchen in Sachsen erproben Kooperation beim Religionsunterricht
Im Januar 2019 hatten Diözese und evangelische Landeskirche dazu ein Positionspapier vorgestellt und Modellversuche an drei bis vier Standorten angekündigt. Eine erste Vereinbarung diesbezüglich hatten beide Seiten bereits 2002 unterzeichnet.
Hintergrund der Neuregelung sei, dass es vielerorts in Sachsen immer schwieriger sei, genügend Schüler einer Konfession zu finden, um in sinnvollen Altersgruppen Religion zu unterrichten. Bei dem neuen Modell soll der Unterrichtsstoff von den katholischen und evangelischen Fachlehrern gemeinsam verantwortet und unter Wahrung der konfessionellen Unterschiede erteilt werden. Der Schulabteilungsleiter der Diözese Dresden-Meißen, Christoph Bernhard, betonte: „Dabei sollen die Gemeinsamkeiten der Konfessionen hervorgehoben und bestehende Unterschiede ökumenisch sensibel erklärt sowie der gute Umgang mit Unterschieden eingeübt werden.“
Das Fach Religion ist als ordentliches Lehrfach mit zwei Wochenstunden in der sächsischen Verfassung festgeschrieben, wird aber oftmals nur einstündig erteilt. Für den jetzigen Modellversuch war eine Genehmigung durch den Freistaat notwendig.
(kap/kna – mg)
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