Suche

Im Kanton Neuenburg nicht vom Kanton erkannt: muslimische Gemeinde. Im Kanton Neuenburg nicht vom Kanton erkannt: muslimische Gemeinde. 

Schweiz: In Neuenburg sind weiterhin nur Landeskirchen anerkannt

Im Westschweizer Kanton Neuenburg können Juden, Muslime oder Freikirchen ihre Religionsgemeinschaften weiterhin nicht offiziell vom Kanton anerkennen lassen. Das Stimmvolk lehnte am Sonntag ein entsprechendes neues Religionsgesetz ab.

In der Schweiz fanden am Wochenende gleich mehrere Abstimmungen statt. Es ging um nationale Belange, aber auch auf kantonaler Ebene gab es Abstimmungsthemen, die die Religionsgemeinschaften betrafen. Eine Besonderheit betraf den Westschweizer Kanton Neuenburg (Neuchâtel). Bislang sind dort einzig die katholische, die christkatholische und die reformierte Kirche vom Kanton offiziell als Religionsgemeinschaften anerkannt. Ein neues Religionsgesetz wollte auch andere Religionsgemeinschaften vom Kanton anerkennen lassen. Die rechtsnationale SVP und liberale FDP hatten gegen das neue Religionsgesetz erfolgreich zum Referendum gegriffen.

Und so sagte am Sonntag das Neuenburger Stimmvolk mit 56,2 Prozent Nein zum neuen Religionsgesetz. Damit werden künftig weiterhin nicht alle Religionsgemeinschaften gleichgestellt. Die Gegner des Religionsgesetzes argumentierten im Abstimmungskampf einerseits damit, dass eine Ausweitung dieser historisch auf drei Religionsgemeinschaften beschränkten offiziellen Anerkennung zwingend auch dem Volk zu unterbreiten sei. Während sich die SVP in der Sache kategorisch gegen die Ausweitung stellte, hätte die liberale Partei FDP bei einem Volks-Ja mit der Ausweitung leben können. Die Stimmbeteiligung bei der kantonalen Vorlage lag am Sonntag bei 45,8 Prozent.

Mehr Integration und weniger Extremismus

Die Befürworter erhofften sich vom neuen Religionsgesetz mehr Integration und weniger Extremismus. Die drei bislang anerkannten Kirchen im Kanton Neuenburg stellten sich hinter die geplante Ausweitung. Um eine öffentliche Anerkennung hätten sich sehr wahrscheinlich freikirchliche, muslimische oder jüdische Religionsgemeinschaften bemüht.

Wie in vielen Westschweizer Kantonen sind – analog zu Frankreich – auch in Neuenburg Staat und Kirche stärker getrennt als in der Deutschschweiz. Zusammen mit Genf ist diese strikte Laizität in Neuenburg sogar in der Verfassung verankert. In Neuenburg konnten sich bislang „Institutionen von öffentlichem Interesse, welche die christlichen Traditionen des Landes verkörpern“, laut Verfassung vom Kanton anerkennen lassen. Sie erhielten damit zwar einen öffentlichen, aber keinen öffentlich-rechtlichen Charakter.

Die drei anerkannten Kirchen erhalten damit auch nicht automatisch Geld vom Staat, und sie dürfen auch keine Kirchensteuer erheben. Der Kanton zieht für sie bei den Steuerpflichtigen jedoch einen freiwilligen Beitrag ein. Sprich: Wer den Beitrag verweigert, wird dafür auch nicht bestraft. Und seit 20 Jahren bekommen die drei anerkannten Kirchen vom Kanton jährlich insgesamt 1,5 Millionen Franken – etwa 1,38 Millionen Euro – überwiesen. Dies für deren „Arbeit im öffentlichen Interesse“, wie es in der Übereinkunft von 2001 heißt.

(pm - mg)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

27. September 2021, 11:20