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Papst Franziskus und weitere Priester hören die Beichte - was dabei gesagt wird, ist durch das Beichtgeheimnis geschützt Papst Franziskus und weitere Priester hören die Beichte - was dabei gesagt wird, ist durch das Beichtgeheimnis geschützt 

Deutschland: Wie steht es um das Beichtgeheimnis?

In Frankreich ist im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen eine Debatte um das Beichtgeheimnis entfacht worden. Der Bonner Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing erwartet auch in Deutschland eine neue Debatte über das Beichtgeheimnis. Der Priester und Rechtsexperte Oliver Rothe hält hingegen eine Aufweichung des kirchlichen Beichtgeheimnisses durch den deutschen Staat für ausgeschlossen.

Das Beichtgeheimnis sei „integraler Bestandteil des Grundgesetzes", erklärte Jurist Rothe  am Dienstag gegenüber dem Münsteraner Portal kirche-und-leben.de. „Der Staat schützt das sogenannte Beichtsiegel insbesondere durch das Zeugnisverweigerungsrecht des Priesters." Diesen Schutz habe der Staat vertraglich gegenüber dem Vatikan zugesichert - eine Verpflichtung, die er nicht einseitig auflösen könne.

Recht auf private Lebensgestaltung

Das Zeugnisverweigerungsrecht leite sich aus dem Recht auf private Lebensgestaltung sowie aus dem Recht auf freie Religionsausübung ab, argumentierte der Priester im Bistum Münster weiter. Ein Eingriff in diese Grundrechte sei unverhältnismäßig - außer wenn nachgewiesen würde, dass ein lockereres Beichtsiegel Kindesmissbrauch verhindern würde. Wenn Priester jedoch das in der Beichte erlangte Wissen weitergeben müssten, dann würden weder Täter noch Opfer das Beichtgespräch suchen.

Auch die Kirche sollte ihre Vorschriften zum Beichtgeheimnis nicht ändern, sagte Rothe. Hilfebedürftigen Menschen würde sonst ein wertvoller Schutzraum genommen. Zudem „entfiele dadurch die einzigartige Möglichkeit des Priesters, sich in einem Beichtgespräch dafür einzusetzen, dass der Täter sich den Ermittlungsbehörden stellt." Statt das Beichtsiegel auszuhöhlen müsse die Kirche effektive Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt durch Priester ergreifen.

„Ob dann nicht Chancen vergeben würden, dass ein Seelsorger auf die Verhaltensänderung oder die Selbstanzeige hinwirkt“

Auch der Bonner Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing gibt zu Bedenken, ob Täter ihre Straftaten noch dem Seelsorger anvertrauen würden, wenn keine Vertraulichkeit gegeben wäre - „und ob dann nicht Chancen vergeben würden, dass ein Seelsorger auf die Verhaltensänderung oder die Selbstanzeige hinwirkt". Angehörige, Rechtsanwälte und Therapeuten müssten einige Straftaten nicht anzeigen, wenn sie sich ernsthaft bemühten, den möglichen Täter von der Tat abzuhalten, so Thüsing weiter: „Das wird man sicherlich auch vom Geistlichen erwarten dürfen, und er wird es wohl hoffentlich ohnehin auch aus eigenem Antrieb tun. Vielleicht läge hier ein Kompromiss gesetzlicher Reform."

Die Frage, ob die Kirche über dem Staat stehe, treffe den Nerv vieler Menschen  Deshalb rechne er mit einer Debatteüber das Beichtgeheimnis in Deutschland, erklärte d er Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und des Rechts der sozialen Sicherheit an der Universität Bonn. Thüsing äußerte sich am Dienstag gegenüber der Tageszeitung  „Welt". Auch Geistliche stünden nicht über dem Gesetz, „und was an Kindermissbrauch gebeichtet worden sein mag, ohne dass ein weiterer Missbrauch verhindert wurde - das ist grausam bis zum Aufschrei des Entsetzens."

Ein Fremdkörper im säkularen Staat

Das Beichtgeheimnis sei im säkularen Staat ein Fremdkörper, ergänzte der Experte: „Es gilt nach katholischem Kirchenrecht für alle Informationen, die der Priester im Rahmen einer sakramentalen Beichte erfahren hat. Es gilt unbedingt und ohne Ausnahme. Daher kann ein Beichtvater hierüber nach kirchlichem Recht kein Zeugnis ablegen, ein Verstoß hat die automatische Exkommunikation zur Folge - die schwerste Strafe des Kirchenrechts." Exkommunikation bedeutet in der katholischen Kirche Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft.

Im deutschen Recht werde das Beichtgeheimnis durch prozessuale und materielle Vorschriften geschützt; selbst schlimmste Straftaten und deren Planung müsse der Beichtvater nicht zur Anzeige bringen. Dies gelte für Seelsorger jeglicher Religion - nicht nur für Priester.

Hintergrund

Nachdem in Frankreich vor Kurzem das Ausmaß des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche bekannt wurde, fordern Kritiker dort eine Änderung des Beichtgeheimnisses. Es gilt seit dem 13. Jahrhundert für die gesamte römisch-katholische Kirche und verpflichtet den
Beichtvater zum unbedingten Stillschweigen über das, was er durch eine Beichte erfahren hat. Nur die Beichtenden selbst können ihn davon entbinden. Rechtlich ist das Beichtgeheimnis sowohl im völkerrechtlich bindenden Konkordat zwischen Deutschland und dem Vatikan als auch in staatlichen Gesetzen abgesichert.

(kna - sst)

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20. Oktober 2021, 08:52