Frankreich: Minister und Bischof sprechen über Beichtgeheimnis
Der Leiter der unabhängigen Untersuchungskommission, Jean-Marc Sauvé, hatte bei der Vorstellung des Berichts eine Aufweichung des kirchlichen Beichtgeheimnisses empfohlen: Es dürfe nicht zum Vorwand dienen, um Missbrauchstaten nicht zur Anzeige zu bringen. De Moulins-Beaufort hatte hingegen in einem Radio-Interview erklärt, das Beichtgeheimnis sei „stärker als die Gesetze der Republik“.
Das löste in Politik, Kirche und Gesellschaft eine Debatte aus. Das Nicht-Anzeigen einer Straftat steht im französischen Recht unter Strafe; allerdings sieht das Recht auch den Schutz von „Berufsgeheimnissen“ vor. Der Innenminister hatte den Erzbischof von Reims zu einem Gespräch über das Beichtgeheimnis gebeten; dabei wurde präzisiert, es handle sich um eine Ein-, nicht um eine Vorladung.
„Ungeschickte Formulierung“
Bei dem Treffen betonte Darmanin nach eigenen Angaben, dass es in Frankreich kein Gesetz gebe, das über den staatlichen Gesetzen stehe. Der Erzbischof wiederum bekräftigte „die Entschlossenheit aller Bischöfe, den Kinderschutz zu einer absoluten Priorität zu machen“. Dabei werde man mit den staatlichen Stellen und Behörden „eng zusammenarbeiten“.
De Moulins-Beaufort räumte ein, in dem Interview eine „ungeschickte Formulierung“ benutzt zu haben. Das habe er dem Innenminister erklärt. Bei Missbrauchsopfern und allen, die durch seine Äußerung verletzt worden seien, bitte er um Entschuldigung dafür, dass die von ihm ausgelöste Debatte über das Beichtgeheimnis die öffentliche Aufmerksamkeit für den Missbrauchsbericht und für die Opfer überlagert habe.
Innenminister Darmanin nannte seinen Austausch mit dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz „fruchtbar“. Er rief Priester, die in der Beichte von Missbrauchstaten erfahren, dazu auf, sich an die Justiz zu wenden.
(afp – sk)
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