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Österreich: Sozialethiker verteidigt Grundeinkommen

Die Forderung eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) ist nicht naiv, sondern sie steht auf dem festen Boden der Christlichen Soziallehre. Christen sollten sich daher - ungeachtet ihrer parteipolitischen Präferenzen – „ernsthaft damit auseinandersetzen“. Das hat der Sozialethiker und Direktor der Katholischen Sozialakademie Österreichs (ksoe), Markus Schlagnitweit, in einem Gastbeitrag in der Wochenzeitung „Die Furche“ betont.

Prominentester Unterstützer eines BGE sei Papst Franziskus selber, zeigte Schlagnitweit auf - und dies nicht aus politischer Blauäugigkeit, sondern vor dem Hintergrund valider Daten der Internationalen Arbeitsorganisation ILO: Dieser zufolge arbeiten weltweit zwei Milliarden Menschen - ein Drittel davon Frauen - ohne jede Absicherung gegen Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit bzw. ohne Pensionsversicherung. Die bloßen Zahlen würden den Papst daher zum Unterstützer eines BGE machen.

Doch nicht allein der Bezug auf Papst Franziskus rechtfertige einen christlichen Einsatz für ein bedingungsloses Grundeinkommen - auch der Blick auf die Katholische Soziallehre spreche dafür: So kenne die Soziallehre der Kirche seit der Enzyklika „Rerum novarum“ (1891) die Forderung, dass alle arbeitenden Menschen und alle, für die sie Verantwortung tragen, vom Ertrag ihrer Arbeit leben können sollten („Familienlohn“). Eine exklusive Koppelung von Arbeit und Existenzsicherung sei ebenfalls nicht biblisch, so Schlagnitweit, insofern die Bibel sich für die Existenzsicherung gerade auch der Menschen am Rande der Gesellschaft ausspreche.

Subsidiarität bedeutet Eigenverantwortung

Auch widerspreche der von der Katholischen Soziallehre hochgehaltene Begriff der Subsidiarität (Eigenverantwortung) nicht einem BGE. Schließlich sei die Eigenverantwortung, die dem einzelnen Menschen mit der Gewährung eines BGE zugemutet werde, „ungleich größer als in allen anderen Gesellschaftsmodellen“, schlussfolgerte Schlagnitweit.

Zweifel äußerte der Sozialethiker auch daran, dass mit einem BGE die Leistungs- und Arbeitsmoral geschwächt würde. Dies zeuge von einem „äußerst pessimistischen Menschenbild“, insofern implizit davon ausgegangen werde, dass Menschen nur durch äußeren Druck bzw. Sanktionen zu moralisch integrem Verhalten gebracht werden können. Auch dies widerspreche letztlich einer katholischen Grundhaltung, so Schlagnitweit, der zuletzt das Buch „Einführung in die Katholische Soziallehre“ (Herder-Verlag) veröffentlicht hat.

(kap – mg)

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01. Oktober 2021, 12:35