D: Kirchen begrüßen Verfassungsgerichtsurteil zu Triage
Ähnlich äußerte sich auch die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus. „Ich begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat: Eine Benachteiligung von behinderten Menschen bei einer möglichen Triage im Rahmen intensivmedizinischer Behandlungen darf es nicht geben“, sagte Kurschus dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Der Staat habe nun eine konkrete Schutzpflicht, Maßnahmen zu ergreifen, dass eine solche Benachteiligung auch tatsächlich nicht eintrete, so Kurschus. „Vor allem aber mahne ich an, alles Menschenmögliche zu tun, damit es nicht zu einer Überlastung des Gesundheitswesens kommt“, betonte die EKD-Ratsvorsitzende. „Nach wie vor ist eine möglichst hohe Impfquote dafür eine wichtige Voraussetzung.“
Gesetzgeber muss „unverzüglich“ handeln
Das in Karlsruhe beheimatete Bundesverfassungsgericht hatte sich davor mit der Frage befasst, ob es auf Kosten von Menschen mit Behinderung gehen könnte, wenn die Kliniken nicht alle Kranken behandeln können. Die Antwort der Höchstrichter darauf war eindeutig: Nein, das darf nicht sein. „Unverzüglich“ müsse der Gesetzgeber Maßnahmen ergreifen, damit auch Behinderte und Menschen mit einer Vorerkrankung wirksame medizinische Hilfe erhalten, wenn es in den Krankenhäusern wegen der Corona-Pandemie zu Engpässen kommt, die Patienten nicht mehr gleichermaßen versorgt werden können und Ärzte möglicherweise über Leben und Tod entscheiden müssen. Karlsruhe entsprach damit am Dienstag den Sorgen von neun Beschwerdeführenden, die vom Gesetzgeber entsprechende Regeln einforderten.
(kna – mg)
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