Österreich: „Kein Kind darf zum Opfer werden"
Ermittlungen gegen Priester
Im Falle einer Verurteilung wegen des Besitzes von Kinderpornografie muss der Verdächtige mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Von der Diözese Graz-Seckau war der Priester bereits nach der Hausdurchsuchung beurlaubt worden. Derzeit warte die Diözese auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ob eine Anklage erhoben wird, teilte Diözesansprecher Thomas Stanzer mit. Komme es zu einem Strafverfahren, so sei auch ein kirchenrechtliches Verfahren absehbar. Im Falle der Erhärtung des Verdachts sei dann neben einem strafrechtlichen zusätzlich auch ein kirchenrechtliches Urteil zu erwarten, das der Schwere des zugrundeliegenden Deliktes entspricht.
(kap - sst)
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