Schweiz: Gottesdienste weiterhin ohne Zertifikatspflicht möglich
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie weite der Bundesrat die 2G-Regel (geimpft oder genesen) aus. Er habe am Freitag beschlossen, dass sie ab dem kommenden Montag für alle Veranstaltungen im Innern sowie die Innenräume von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben gilt. Zutritt erhalte künftig nur noch, wer mit einem Zertifikat sich als geimpft oder genesen ausweisen könne.
Kein Zertifikat bei weniger als 50 Personen
Für Gottesdienste gelte aber weiterhin eine Ausnahme: Nehmen weniger als 50 Personen teil, gelte keine Zertifikatspflicht. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Merkblatt zu den jüngst beschlossenen Änderungen hervor. Allerdings gelten bei religiösen Veranstaltungen ab 50 Personen die gleichen Vorgaben wie für andere Veranstaltungen: Der Zugang sei auf genesene oder geimpfte Personen beschränkt (2G).
Laut Merkblatt ist das Tragen einer Maske in einer Kirche oder einer anderen Kultstätte – weiterhin – obligatorisch.
Zusätzlich Testpflicht zu 2G
Für die übrigen Bereiche gelte sogar, zusätzlich zu 2G, je nachdem eine Testpflicht. Dies sei dort, wo die Maske nicht getragen oder nicht am Tisch gegessen und getrunken werden könne, etwa an Blasmusikproben oder in Clubs. Dort brauche es zusätzlich einen negativen Test. Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliege, seien von dieser 2G-plus-Testpflicht ausgenommen.
Schweizweit Homeoffice-Pflicht
Zudem gelte ab Montag schweizweit wieder eine Homeoffice-Pflicht. Wo Homeoffice nicht möglich sei, müsse in Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, eine Maske getragen werden. Die Landesregierung begründe den Schritt insbesondere mit der Lage in den Spitälern, die eine Reduzierung der Kontakte nötig mache. Er empfehle den Kantonen dringend, nicht dringliche Eingriffe in den Spitälern zu verschieben, um das Personal zu entlasten.
(sda/kath.ch - mg)
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